Hallo Team
Obwohl ich schon einige Jahre im Geschäft bin habe ich nun eine Frage bei der ich nicht weiter komme:
Neubau neue Wohneinheit an Bestandsgebäude, Lückenbebauung beheizt soll mit Gasbrennwert des Bestandes.
Ich komme natürlich nicht an den Primärenergiebedarf der für Neubauten gilt, aber es gibt im Gesetzt GEG ja die aussage das man eine Gasheizung einbauen darf vor 2026 bzw wenn noch keine Wärmenetzplanung vorhanden ist.
Nun die einfache Frage :-) darf ich die Heizung annehmen auch wenn ich nicht den Primärenergiebedarf für Neubauten erfülle ?
Was wäre mit einem Biogas Vertrag meinetwegen 70% Biogas , das EE erfülle ich aber der Primärenergiebedarf bleibt bei Hottge der alte mit 1,1 (Gas)
Hat jemand da von euch Erfahrung
Im GEG steht keine eindeutige Aussage und im Netz leider auch nicht.
Danke im Voraus
3 Antworten
Grundsätzlich kommt es darauf an, ob es sich um eine Erweiterung nach §51 (wie oben beschrieben) handelt, oder um einen Neubau gem. GEG. Wurde auch schon geschrieben, aber viel Erfolg wird man beim Nachweis für einen Neubau mit Gas nicht haben.
Unabhängig davon gilt seit 01.01.24 aber immer, egal ob Neubau oder Erweiterung, bei Einbau einer Heizung auf fossiler Basis Paragraf 71ff GEG. Der Einbau einer Gasheizung ist zwar unter bestimmten Umständen erlaubt, aber abhängig von vielen Faktoren. Insbesondere weise ich gerne auf den Abs. 9 §71 GEG hin - der unter Umständen nicht so leicht zu erfüllen ist. Wichtig ist hierbei natürlich auch die Berücksichtigung der Pflichtberatung nach Abs. 11 §71 GEG - unter Berücksichtigung der Einführung des EU-ETS 2 für Verkehr & Gebäude (Wärme) im CO2-Zertifikatehandel ab 2027 entscheiden sich meiner Erfahrung nach im Laufe der Pflichtberatung einige Verfechter von Gasheizungen aufgrund des wirtschaftlichen Risikos für eine Heizung auf erneuerbarer Basis. Die Pflichtberatung sollte also ordentlich dokumentiert werden (auch uns als Beratern gegenüber), sodass wir im Fall der Fälle die Erfüllung unserer Hinweispflicht nachweisen können...
Ja, Absatz 9 ist lustig. Bevor ein Hausbestitzer sich z.B. für eine neue Gasheizung entscheidet soll er doch erstmal bei seinem Versorger nachfragen, ob er ab 2029 die geforderten Anteile an Biogas garantiert...
Warum überhaupt ein Primärenergienachweis?
"Neubau neue Wohneinheit an Bestandsgebäude" hört sich für mich nach Erweiterung nach §51 GEG an. Dann gibt es einen Hüllflächennachweis und man kann den neuen Gebäudeteil dann auch an die Bestandsanlage anschließen.
Falls es wirklich als neues Gebäude gilt, dann wird es mit der Gasheizung schwierig bis unmöglich. Aber das ist der politische Wille.