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GEG notwendig für kleine Gebäude ?

Geplant ist ein kleines Haus mit unter 50qm Gebäudenutzfläche als dauerhaft bewohntes Wohnhaus mit festem Fundament (also kein Mobil Home).

Frage : Muss das GEG umfänglich eingehalten werden ...insbesondere was den Primärenergiebedarf angeht ?

Geplant ist eine Stromdirektheizung  ( Infrarotheizung ) und damit kann die maximale Primärenergie nicht eingehalten werden.

Aus dem GEG werde ist leider nicht ganz schlau und das zuständige Bauamt ist auch keine Hilfe. 

Meinungen dazu bitte 

 

1 Antwort

siehe Deutscher Bundestag Drucksache 19/16716

Zu § 104 (Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen)
§ 104 führt die bisherige Regelung des § 8 der Energieeinsparverordnung fort. Die Vorschrift ist eine Erleichterung bei der Errichtung von kleinen Gebäuden und Containerlösungen. In diesen Fällen reicht es zur Erfüllung
der Anforderungen nach § 10 Absatz 2 aus, wenn die Bauteilanforderungen nach § 50 dieses Gesetzes eingehalten
werden. Umfangreiche Berechnungen sind nicht erforderlich. Gegenüber der bisherigen Regelung wird klargestellt, dass für die Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen diejenigen Anforderungswerte
der Anlage 7 maßgebend sind, die dort für den erstmaligen Einbau des jeweiligen Bauteils genannt werden.

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