Der GEG-Referentenentwurf vom 23.10.19 enthält in § 48 eine m.E. unzulässige Privilegierung der Energieberater der Verbraucherzentrale bei der Vorabberatung von sanierungswilligen Hausbesitzern. Der Text lautet:
"§ 48 (...) Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen Änderungen im Sinne von Satz 1 und 2 an dem Gebäude vor und werden (...) Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt, hat der Eigentümer (...) ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband durchzuführen. “
Energieberater außerhalb der Verbraucherzentrale werden durch diese Regelung erheblch benachteiligt. Ich halte dies nicht nur qualitativ für potenziell nachteilig sondern auch für wettbewerbswidrig. Ich rege daher an, dass möglichst viele Kollegen an ihre bzgl. GEG aktiven Verbände sowie parallel direkt an ihre Bundestagsabgeordnete sinngemäß folgenden Änderungsvorschlag schreiben "ich/wir rege/n eine Änderung des letzten Satzes des § 48 Abs. (1) dahingehend an, dass vor dem letzten Wort "durchzuführen" eingefügt wird "oder mit einem gleich qualifizierten unabhängigen Energieberater (z.B. KfW Energieffizienz-Experten oder BaFa-Berater) ... "
Gefragt am: 24.10.2019 10:03:30 von Klaus Michael
Ich habe dem GIH auch schon dazu geschrieben.
Ich sehe es auch hinsichtlich der Zahlen allein mit den Verbraucher-Beratern als nicht umsetzbar an.
Demnach beliefen sich die Transaktionen über alle Gebäude 2016 auf 1.016.000, davon beziehen sich 324.300 Transaktionen auf Eigenheime (Seite 29). Bei 500 Verbraucher-Beratern wären das rund 650 Beratungen pro Verbraucher-Berater pro Jahr über alle Transaktionen und Berater deutschlandweit gemittelt. In den transaktionsstarken Bundesländern NRW und Bayern sieht die Fallzahl sicherlich nochmal extremer aus.
Aber selbst bei einer Mittelung über ganz D müssten diese Berater bei 200 Arbeitstagen dann 3,2 Beratungen pro Tag absolvieren um diesen Papiertiger zu bändigen.
Die Zahlen zu den Transaktionen gibt es hier:
https://redaktion-akoga.niedersachsen.de/immobilienmarktbericht_deutschland/download/downloads-159434.html
Darüber hinaus halte ich es für ein noch schwächeres Instrument als den Energieausweis, wie ist denn "informatorisches Beratungsgespräch" definiert. Es wird doch auf ein Telefonat rauslaufen und/oder evtl. sogar nur einen online-Fragebogen mit anschließend automatisch generiertem "Beratungsprotokoll".
Ich jedenfalls werde mich nicht darum reißen.
Geantwortet am: 05.11.2019 10:02:33 von EB VLang