Hallo zusammen.
Diskutieren gerade folgendes Thema im Büro:
Die Gebäuderandbedingungen sind ja verallgemeinert zu einer "Regelnutzung" von Gebäuden, damit die Vergleichbarkeit möglich ist.
Sobald die Raumtemperatur höher gewünscht wird, schnellt der Energieverbrauch in die Höhe. Dies ist bei Wohngebäuden noch überschaubarer. Aber es interessiert den Staat nicht, es wird ja nur die Regelnutzung betrachtet.
Aber bei Nichtwohngebäuden, speziell Wellness-Hotels, sehen wir hier keine aussagekräftigen Werte im (öffentlich-rechtlichen) Energieausweis bzw. für die Förderkriterien:
Bei diesen Gebäuden ist der Energieverbrauch für die Nutzung und Betrieb immens höher als der standardisierte Energiebedarf für die Beheizung und Beleuchtung. Und nur diese Angaben interessieren den Energieausweis/Förderstelle und somit den Staat und die CO2 Bilanz!
Wir planen die Modernisierung und Erweiterung eines Wellness-Hotels. Dabei optimieren wir die wärmeübertragende Hülle bis ins Detail. Der öffentlich-rechtliche Teil wäre somit abgeschlossen.
Die Nutzung und Ausstattung des Hotels sieht jedoch einen enormen Wärmebedarf vor: z.B. beheizte Pools im Innen- und Außenbereich (auch im Winter!)
Die Auslegung der Heizanlage hat uns alle sprachlos gemacht, hier geht es in den Megawatt-Bereich!
Diesen Energieverbrauch interessiert den Staat und die CO2-Bilanz nicht, es bleibt nur das ökonomische Problem des Betreibers.
Zur Vergleichbarkeit von Energieausweisen: das "Referenzhotel" ohne Außenpools hat den identischen Energiebedarf, obwohl das identische Hotel mit Außenpool 5x mehr Energie verbraucht.
"Hauptsache investieren noch mehr in die Gebäudehülle: hier noch mehr Edelgas in den Fensterscheiben und dort noch höhere Dämmstärken ... hauptsache auf dem gelben Zettel ist die Zahl ausreichend niedrig. Der Rest ist egal."
Aber die Logik in machen Punkten zu verstehen haben wir schon lange aufgegeben.
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