Laut dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude, kurz Gebäudeenergiegesetz GEG, muss für Hauskäufer bei nicht mehr als zwei Wohnungen ein Informationsgespräch mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater geführt werden.
- In § 80 (4) heißt es dort: „Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“ -
Zwar sind Umfang, Länge und Ort dieser Pflichtberatung nicht geregelt, jedoch braucht es dazu sowieso eine Punkteliste, die bei dem Beratungsgespräch zum Zuge kommt: Gibt es hierzu bereits eine Art Mindestvorschrift oder dergleichen? Oder strickt sich der Berater einfach selbst eine entsprechende Besprechungespunkteliste?
Vielen Dank für Antworten mit Ihren werten Erfahrungen und/oder Ideen dazu.
5 Antworten
Ich empfinde es als eine Unverschämtheit zu fordern, dass eine Leistung, egal welche, unentgeltlich angeboten werden muss.
Die Gefahr besteht dann darin, dass zukünftig noch mehr Leistungen unentgeltlich angeboten werden müssen.
Das ist m.E. eine Frechheit!
Vielleicht indirekt unentgeltlich für den Käufer, weil die"Beratungskosten" durch den Verkäufer auf den Kaufpreis eingerechnet sind, wenn dieser den "Berater" zur Verfügung stellt?
Ich sehe in der ganzen Problematik für mich kein Problem: Ich biete keine unentgeltliche Leistung an. Ende. Vermutlich geht es darum, dass die von den Verbraucherzentralen angebotenen, kostenlosen Beratungsgespräche in Anspruch genommen werden sollen. Darüber hinaus ist im Rahmen einer Projektacquise auch das erste Gespräch kostenlos.
Auch ich biete ein solches Beratungsgespräch an. Warum soll es da Mindestinhalte geben? Damit ist ja eine freie Beratung gemeint und unterliegt nicht den Zwängen der vor Ort Beratung des Bafa. E gibt (hoffentlich) einen Energeiausweis.aus dem die als Modernisierungshinweis angegebenen Maßnahmen im algemeinen besprochen werden. Vorteil ist wenn der EA selbst erstellt wurde.Ich grenze das Beratungsgespräch zeitlich schon bei der Terminvergabe ein und sehe es als Folgegeschäft.
Für dieses Gespräch gibt es derzeit noch keine Mindestvorschrift, das ist sicher eine der Fragen, die noch der Auslegung bedarf. Wie das unentgeltlich funktionieren soll bleibt offen.