Hallihallo,
einer meiner Bauherren möchte in hochpreisigen Wohnungen seines Mehrfamilienhauses Gaskamine einbauen. Das hat er mir zur Bilanzierung natürlich nicht gesagt. Nun denkt man sich: Ein kleiner Kamin für die Optik düfte nicht das Problem sein. Bis dann der Wärmecontractor festgestellt hat, dass er seinen Vertrag überdenken muss, wenn für einige Räume bis 30m² 7kW-Öfen aufgestellt werden, die separat mit Gas zu beliefern sind und prinzipiell ausreichen eine komplette Wohnung (und noch die Nachbarwohnung) mit Wärme zuversorgen.
Nun kann ich relativ problemlos diese Kamine in die Bilanz aufnehmen, auf die Gefahr hin, dass es meine Vorgaben zerschießt, aber weiß jemand ob sowas überhaupt zulässig ist? Darf man in einzelne Räume eines Neubaus Gaskamine mit (mehr oder weniger) beliebiger Leistung einbauen? Gibt es Leistungsobergrenzen oder zumindest Vorschriften (und wenn ja welche) die eine Leistungsgrenze vorschreiben? Räume der vorgenannten Größe würde bestenfalls 2-3kW Öfen rechtfertigen.
Gibt es Vorgaben bzw. Auslegungen EnEV bzw GEG mit denen man begründen kann, dass ein solcher Blödsinn rechtlich nicht möglich ist?
Vielen Dank
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