Darf ich als Energieeffizienz-Experte eine Energieberatung für einen ISFP (Wohngebäude) durchführen, wenn die Eigentümer meine Eltern oder Geschwister sind? Ich meine die Regelung hätte sich geändert.
Danke und freundliche Grüße,
Manuel
3 Antworten
Super. Danke für die ausführliche Antwort!
Hallo zusammen,
ich denke es ist nicht ganz einfach zu beantworten. Aussage der BAFA bei Anruf eines Bekannten war:
TPB ist machbar aber TPN nicht, da hierfür Unbefangenheit notwendig ist. Also denke du kannst die Maßnahmen beschreiben und in Auftrag geben und dann muss jemand unabhängiges über die Baustelle laufen und alles abnehmen.
Ich zitiere aus dem BAnz AT 29.12.2023 B1, Art. 9.3., 3. Absatz
wobei hier Verwandtschaft nicht direkt genannt wird, wird es vielleicht impliziert (Unabhängigkeit):
"Für Anträge auf Förderung einer Baubegleitung nach Nummer 5.5 ist der Energieeffizienz-Experte für das Bauvor-
haben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen. Der Energieeffizienz-Experte beziehungsweise das Unterneh-
men, bei dem der Energieeffizienz-Experte angestellt ist, darf in diesem Fall – auch mittelbar – also nicht
– in einem Inhaber-, Gesellschafts-, Beteiligungs- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unterneh-
men oder Lieferanten stehen oder
– von diesen Unternehmen oder Lieferanten beauftragt werden oder
– von diesem für vermittelte Lieferungen oder Leistungen vergütet werden.
Ist der Energieeffizienz-Experte für das Bauvorhaben nicht vorhabenbezogen unabhängig, ist dies dem Antragsteller
vor Vorhabenbeginn mitzuteilen. In diesen Fällen wird nicht der Fördersatz nach Nummer 8.4.7, sondern der nach
Nummer 8.4.1 gewährt. Es können keine zusätzlichen Ausgaben für Fachplanung und Baubegleitung nach Num-
mer 8.2 Buchstabe b angesetzt werden. Bei Sanierungen von Baudenkmalen oder bei der Inanspruchnahme der
angepassten Anforderungswerte gemäß den BEG EM TMA für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz nach
Nummer 5.1 sind ausschließlich die in der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes
(www.energie-effizienz-experten.de) geführten Sachverständigen der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal“ be-
ziehungsweise „BEG – Nichtwohngebäude Denkmal“ zugelassen."
Grüße,
Nikolai
In welcher Richtlinie wäre das ausgeschlossen?
Letztes Jahr, aber auch noch dieses Jahr, hat es bei der iSFP EB noch funkioniert. Mir würde auch kein Grund einfallen, warum Dein Onkel oder Bruder dich nicht beauftragt darf? Lediglich der eigene iSFP war nicht immer so eindeutig, selbst wenn die Besitzverhältnisse 50/50 aufgeteilt sind und z.B. Deine Frau dich beauftragen würde... das haben wir auch, selbt mit Nachfrage, auch für die Baubelgeitung nicht herausgefunden.
Zum Beispiel ist in der KfW-Förderung 458 die "Eigenleistung" aufgelistet, da wäre mMn der EB, der sich eine neue Heizung selber einbaut und auch selber abnimmt, nicht ausgeschlossen (natürlich dann nur die Förderung von Material). Aber sicher bin ich mir da nicht...