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Energiebedarfsausweis - Angabe Rechtsstand ???

ich bitte um Hilfe bei der Erstellung eines Engergiebedarfsausweises für Verkaufszwecke für ein Bestandsgebäude (Einfamilienwohnhaus) Baujahr 1956 mit der Software Energieberater Professional:

 

Bei den Punkten "Rechtstand-Grund" und "Datum Rechtsstand" benötige ich Unterstützung für die richtige Auswahl aus den vorgegebenen anklickbaren Gründen:

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Rechtsstand-Grund:

- Bauantrag bei genehmigungspflichtigen Vorhaben (Ausstellungsanlässe Neubau und Modernisierung)

- Bauanzeige bei genehmigungspflichtigen Vorhaben (Ausstellungsanlässe Neubau und Modernisierung)

- Baubeginn (Ausstellungsgrund Modernisierung)

- Wunsch des Bauherrn neues Recht anzuwenden

- Ausweiserstellung bei Verbrauchsausweisen

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Von diesen Punkten ist keiner für die Erstellung eines Energiebedarfsausweises für Bestandsgebäude Einfamilienhaus Baujahr 1956 (Ausstellungsanlass Verkauf) an welchen nichts verändert oder modernisiert wird zutreffend ?

 

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Datum Rechtsstand: (0ffizielle Informationen)

Abhängig vom Ausstellungsanlass werden hier unterschiedliche Zeitpunkte angegeben. Für genehmigungspflichtige Vorhaben tragen Sie das Datum des Bauantrags ein (bei Neubau und Sanierungen) ein. Bei anzeigepflichtigen Vorhaben geben Sie das Datum der Bauanzeige (Neubau und Modernisierung) an. Für Modernisierungen erfassen Sie das Datum des Baubeginns. Auf Wunsch des Bauherrn kann hier auch das Datum der Fertigstellung angegeben werden. Für Verbrauchsausweise ist das Datum der Ausweiserstellung gültig.

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Auch hier finde ich keinen Punkt welcher für meinen Fall zutreffend ist.

- Was ist bei Rechtsstand-Grund einzutragen ?

- Was ist bei Datum Rechtsstand einzutragen ?

 

Leider fühlen sich weder DIBT noch Hottgenroth dafür zuständig meine Frage zu beantworten ...

 

LG Chris

1 Antwort

Falsche Ansprechpartner.

Bitte. Aber selbst lesen schadet nicht.

https://www.gebaeudeforum.de/service/faq/

https://www.gebaeudeforum.de/service/fachhotline/

 

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