Hallo zusammen,
ist es richtig, dem Kunden nach dem Erstellen eines ISFP, auch einen Energieausweis auszuhändigen?
Einer meiner Kunden (von dem ich weis) bekam von der BAFA einen Fragebogen, in dem er ankreuzen sollte, ob er vom EEE einen EAW bekommen hat.
Soll ich, darf ich oder muss ich nun einen Energieausweis mit dem ISFP ausstellen?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Schöne Grüße und immer viel Geduld (mit der BAFA)
11 Antworten
Vorsicht...das ist eher eine Fangfrage. !!!
Unter dem ISFP darf man (offiziell) keinen EA ausstellen, da der ISFP gefördert ist und der EA nicht
Also kann wohl eher Probleme geben wenn der Kunde sagt...Ja habe EA zusammen mit dem Isfp bekommen
So jedenfalls mein Kenntnisstand
Moin ,
Gebäudeenergiepässe sollen den zum Tag des Antrages festgestellten ISTZUSTAND DES GEBÄUDES dokumentieren.
Was macht das für einen Sinn einen Pass auszustellen , der die Qualität nach Ablauf des Sanierungsfahrplanes ,SOLLZUSTAND NACH JAHREN , dokumentiert.
Oder habe ich hier gerade etwas falsch verstanden!
MFG RR
Das habe ich jetzt mal vorausgesetzt, dass der EA auf dem aktuellen Zustand ausgestellt wird.
Mit fördern lassen geht natürlich nicht
Nun hier geht es meist darum, dass der gut geförderte ISFP benutzt wird um nur einen EA zu erstellen.
Der Bedarfsausweis ist an sich ein "Abfallprodukt" der IST-Zustandes eines Gebäudes. Wenn der Kunde so was will, berechne ich separat €100 und stelle auch eine separate Rechung aus. Normal kostet das €450.
Auf gar keinen Fall kostenlos beim iSFP dazugeben, das wird als Subventionsbetrug beachtet!
Man kann dem Kunden zusammen mit dem ISFP auch einen Energieausweis ausstellen.
Ich habe viele Kunden die einen Energieausweis aufgrund einer Vermietung benötigen und zugleich aufgrund
von anstehenden Sanierungsmaßnahmen einen ISFP möchten.
Hier auch ein Auszug der Bafa über dieses Thema:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngeba…
Ist das Bafa auch für Gebäudeenergieausweise zuständig ?
Nein. Das BAFA besitzt keine Zuständigkeit für die Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen. Es fördert allein eine Energieberatung für Wohngebäude durch fachkundige und unabhängige Energieberater/Energieberaterinnen.
Stellt ein Energieberater/eine Energieberatern im Zusammenhang mit einer Energieberatung für Wohngebäude einen Gebäudeenergieausweis aus, ist dies aber nicht förderschädlich.
Ich wüsste nicht aus welchem Grund hier Subventionsbetrug begannen wird, wenn der Sanierungsfahrplan der Richtlinie entspricht, liegt es in meinem ermessen als Energieberater welche Zusatzleistungen ich dem Kunden in Rechnung stelle und welche nicht.
Es ist zwar nicht förderschädlich, darf aber nicht zum iSFP Honorar zugeschlagen werden. Das BAFA soll ja nicht den EA bezuschussen.
Moin an die Kollg.,
damit ich das jetzt richtig verstehe , mit der Vorlage des Sanierungsfahrplanes bekommt der Kunde eine Gebäudepass vom Istzustand vor Sanierung !
Oder stellt Ihr einen Gebäudepass nach Fahrplanende (also in kürze oder nach Jahren) aus , dann hoffentlich als Vorabzug ! Mit Registrierung über das Institut f. Bautechnik , wäre das ganze eine erstklassige Mogelpackung , die der Gesetzgeber so nicht will. In der Statistik tauchen dann Gebäude auf, welche zum Zeitpunkt der Passerstellung nicht der energetischen Tatsache entsprechen.
MFG Rüdiger
Der ISFP hat mit dem Gebäudepass..oder besser gesagt mit dem Energieausweis nix zu tun.
Energieausweis wird separat beauftragt und erstellt und berechnet
Wenn vorab ein ISFP gemacht wurde ist die Erstellung von einem EA natürlich um Einigens einfacher und preisgünstiger zu machen
Hallo, danke "Hermann Klein" dieses Detail war mir nicht bekannt, ich hatte allerdings bisher den EAW immer separat abgerechnet. Der Preis war natürlich wesentlich günstiger als den EAW direkt zu erstellen. Aber die Kosten von "Das neue GEG als Druckversion" ist schon ein Freundschaftspreis, da muss schon ein Hunderter oder mehr draufgelegt werden. Oder ist das bei euch anders?
Was mich aber sehr stutzig macht an dem Interesse der Bafa, ob ein EAW erstellt wurde oder nicht. Ich weiß nicht was diese Instution damit anfängt. Von mindestens zwei Kunden habe ich genau diese Frage bekommen. Es scheint ein allgemeines Misstrauen gegen diese Einrichtung zu bestehen.
Gere
Ich sehe keinen Grund , das zu tun, außer der Kunde wünscht es. Dann kannst Du es mit anbieten. Sonst haben eaw und iSFP nix miteinander zu tun bzw. gibt es keine Pflicht.