Guten Tag,
es handelt sich um ein einseitig angebautes Haus, was großenteils 1977 gebaut und später ausgebaut wurde. Vor wenigen Jahren wurden 2 Seiten (von 3) und das Dach neu gedämmt nach EnEV und neue Fenster eingebaut.
Die Heizung ist ca. 10 Jahre alt (Gas-Brennwert).
Jetzt die Frage: darf hier ein Verbrauchsausweis erstellt werden? Reichen die o.g. Maßnahmen aus?
Vielen Dank und beste Grüße,
Miloslaw
12 Antworten
Danke.
Wie erkenne ich generell bei einem teilsaniertem Gebäude welcher Ausweis möglich ist?
Kennt jemand einen online Check für die WSVO 77?
Hallo Miloslaw,
schau doch auch in die aktuelle Fassung des GEG, Kommentar zum GEG , Onlineversion.
Musst halt mal Onkel Google anzapfen.
Hier meine Arbeitshilfe aus der o.g. Zeile.
Eine generelle Abstellung ob saniert oder nicht ...,ist da aber nicht hinterlegt, Du kannst also frei im Rahmend er Tabelle wählen .
MFG RR
... upp´s kann man das lesen ?!
nein, kann man nicht lesen, ist aber nicht Deine Schuld, Forum ist kaputt.
Am Besten einen Link zur Datei einfügen
... dann mal auf diesem Weg , geht glaube ich am schnellsten (gilt für WG)
E-Ausweis im Neubau ..................... immer Bedarfsausweis
E-Ausweis im Altbau ..................... seit 01.07.2008 Bedarfsausweispflicht
E-Ausweis Bj. 1965 und älter ..................... seit 01.07.2008 Bedarfsausweispflicht
E-Ausweis Bj. vor 1966 und jünger ..................... seit 01.01.2009 Bedarfsausweispflicht
Altbau bis 4 WE Bj.1977 und älter ..................... seit 01.10.2008 Bedarfsausweispflicht
Altbau bis 4 WE 1977 und älter auf Niveau WSVO 77 saniert ..................... Verbrauchs - oder Bedarfsausweispflicht
jeder Altbau ab Baujahr 1978 ..................... Verbrauchs - oder Bedarfsausweispflicht
Das solltet Ihr im Onlineportal des GEG-Kommentar´s finden.
MFG RR
Hallo,
danke, das kenne ich.
Die Frage war hier, ob eine oben beschriebene (Teil-)Sanierung für WSVO 77 Niveau genügt...
Viele Grüße,
Miloslaw
Naja, die "Arbeitshilfe" bildet ja nur die seit langer Zeit bekannten Regeln zur Zulässigkeit eines Verbrauchsausweises ab abhängig von WSV77 erfüllt oder nicht und der Anzahl der Wohneinheiten. Ich vermute mal der Fragesteller möchte wissen ob denn durch dasNachdämmen die WSV77 erfüllt ist oder nicht. Das muß rechnerisch nachgewiesen werden, was sich erstmal schwierig anhört es aber nicht ist, und nur dann wäre der Verbrauchsausweis zulässig. In dem beschriebenen Fall, wo fast alle Außenbauteile nachgedämmt wurden würde ich aber auch nicht mehr rechnen, sondern mit dem schriftlichen Hinweis im Verbrauchsausweis das Dach U und Wand U mit der entsprechenden errechneten Größenordnung gemittelt den Grenzwert der WSV77 derartig sicher unterschreiten würden dass der Verbrauchsausweis zulässig ist, evt. ergänzt um eine kurze Beschreibung der Dicke und Art der nachgedämmten Bereiche. Wie immer: für Dritte prüffähig nachvollziehbar.
Hallo Miloslaw,
Deine Frage versteh ich nicht. Wenn Du ein Datenaufnahme mit Niveau WSVO 77 hast, dann kannst Du wählen.
Das gilt für WG aber ebend nur für ein 4 WE-Gebäude. Niveau 77 kannst Du für alle Bauteile der Umfassungshülle googeln ! Wenn nicht alle Bauteile stimmig sind , dann hast Du einen Plan.... ! :-)
MFG Rüdiger
Hallo zusammen,
Ich habe mal die Regeln zur Datenaufnahme mit angehängt.
Wie ab Seite 14 ersichtlich, gibt es mehrere Möglichkeiten das 1977 Wärmeschutz Niveau nachzuweisen, wobei bei der Ermittlung des mittleren U-Wertes auch einiges an Berechnung notwendig ist, unter anderem das A/V.
Um einen regelkonformen Energieausweis zu erstellen, würde ich in diesen Fällen einen Bedarfsausweis empfehlen, und wenn nicht gewollt, den Auftrag ablehnen.
Deshalb hatte ich nach einem online Check zum durchklicken gefragt.
Der Bedarfsausweis ist schon aufwendig und lange nicht so günstig umsetzbar.
So wie das Haus dargestellt wird, kann ein Verbrauchsausweis gemacht werden.