Hallo zusammen,
ausnahmsweise geht es mal nicht um eine BEG Frage oder das übliche BAFA Dilemma - sondern um den guten alten Energieausweis. Speziell um folgende Situation:
Es sollen Mietverträge für Neubauprojekte abgeschlossen werden die kurz vor der Fertigstellung sind. Aber eben nur kurz davor, es sind noch nicht alle relevanten Arbeiten ausgeführt um das Gebäude als fertiggestellt zu bezeichnen. Somit gibt es auch noch keinen rechtsgültigen Energieausweis. Dieser ist jedoch spätestens bei der Unterzeichnung des Mietvertrages vorzulegen. Eine Zeit lang gab es den "vorläufigen" Energieausweis, der allerdings zur Überbrückung der Zeit zwischen Reg. Nr. Antrag und Zuweisung gedacht war. Jetzt gibt s ohne Reg. Nr. nur die Ausweis Vorschau und dort den richtigen Vermerk "rechtlich nicht gültiger Ausweis".
Wie löst ihr dieses Dilemma? Der erste Gedanke wäre ein Mietvorvertrag, der allerdings rechtlich wohl auch auf wackeligen Beinen steht.
2 Antworten
Ich würde ihn vorläufig auf dem aktuellen Stand ausstellen. Wenn das Gebäude fertig ist, dann erst registrieren und ggf. die Änderungen einarbeiten.
Genau dann kommt es ja zu der Situation das ich eine Vermietung mit einem nicht rechtsgültigen EA durchführe.
Hängt die Entscheidung der potenziellen Mieter vom Energieausweis ab? Ist es wirklich wahrscheinlich, dass sich auf den letzten Metern noch die Klasse ändert?
Bei privaten Bauvorhaben würde ich das auch eher unkritisch sehen. Bei Objekten von Wohnungsgesellschaften gibt es genug Abmahn-Experten die genau auf solche Situationen warten.
Ich würde ihn vorläufig auf dem aktuellen Stand ausstellen. Wenn das Gebäude fertig ist, dann erst registrieren und ggf. die Änderungen einarbeiten.
Hängt die Entscheidung der potenziellen Mieter vom Energieausweis ab? Ist es wirklich wahrscheinlich, dass sich auf den letzten Metern noch die Klasse ändert?