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Energieausweis für Abrisshaus

hallo Forum

in der EnEV gab es früher mehrere Ausnahmen, keinen Energieausweis ausstellen zu müssen: Denkmal-/Ensembleschutz, Abrisshaus, ferienwohnung usw.

Im GEG §79 (4) steht nur noch was vom Denkmalschutz, den Text, der dazu in den ergänzenden Fußnoten stehen soll, finde  ich nicht. 

Habe einen Kunden mit Hausverkauf. Der Käufer bestätigt schriftlich, dass er abreisst und neu baut. Der Notar besteht aber auf dem Ausweis. Sein Argument: Die EnEV gilt nicht mehr, das GEG sieht diese Ausnahme nicht mehr vor.

Einen Verbrauchsasuweis kann ich nicht erstellen, also Bedarfsausweis. Es ist eine alte Hütte, keine Pläne, seit vielen Jahren leerstehend, fällt schon fast allein ein. Also Neuaufnahme mit allem was dazugehört?

Den Bedarfsausweis nagelt der Käufer dann an die Haustür, damit der Baggerfahrer sieht, was er einreisst? Wenn der Notar recht hat, ist das Abzocke, um ein praxisfremdes Gesetz zu erfüllen.

 

4 Antworten

"seit vielen Jahren leerstehend"

==> es fällt nicht unter das GEG

 

denn: § 2, Anwendungsbereich

(2) Mit Ausnahme der §§ 74 bis 78 ist dieses Gesetz
nicht anzuwenden auf

...

8. Wohngebäude, die
a) für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Mo-
naten jährlich bestimmt sind oder
b) für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer be-
stimmt sind und deren zu erwartender Energie-
verbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungs-
dauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden
Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung be-
trägt, 

Hallo, 

in den Auslegungen des BBSR wird genau diese Frage gestellt und mit Nein beantwortet.

BBSR Homepage - FAQ Energieausweise - FAQ 3: Gilt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises auch für den Verkauf eines Gebäudes, das für den Abriss bestimmt ist? (bbsr-energieeinsparung.de)

Das würde ich auch aus der Definition des Anwendungsbereichs ableiten. 

(2) Mit Ausnahme der §§ 74 bis 78 ist dieses Gesetz nicht anzuwenden auf Wohngebäude, die

            a. für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind 

Das vorliegende Gebäude soll ja überhaupt nicht genutzt werden. 

Hier gibt es allerdings keine Änderungen sondern in der EnEV wurde es genauso definiert.

 

Somit wäre es sogar wahrscheinlich rechtswidrig, für das Abrissgebäude einen Energieausweis zu erstellen. 

um zu antworten.