Moin Kollg.,
konnte schon jemand auf diese Frage Betreff o.g. eine richtig ... zielführende Antwort finden.
Vielen Dank
MFG RR
5 Antworten
Moin Stefan,
die Frage hätte ich wohl auch im EIPOS-Chat stellen können !
Gewinnerzielung haben doch aber auch Eigentümer (egal ob privat oder gewerblich) wenn Sie ihre vermietete Immob. sanieren !
Ich meine die Beschränkung nur auf Wohnungsgesellschaften oder gewerbl. tätige Wohnungsvermieter , macht dann ja keinen Sinn , oder sehe ich das falsch ?
MFG RR vom Westufer der ELBE
Hallo Raimund,
hier https://www.geb-info.de/forum/frage/foerderungen/definition-privatperson-oder-organisation wird das Thema auch gerade bearbeitet :)
Nach der Aussage ist die Trennung ziemlich scharf. Aktuell kann ich wirklich empfehlen sich mir der BAFA telefonisch in Weißwasser in Verbindung zu setzen. Meine letzten Male ging sofort jemand und hatte eine kompetente Antwort parat.
Für mich bleibt ein privater Eigentümer eines MFH welcher alle Wohnungen vermietet KEIN wirtschaftliches Unternehmen. Und wir wissen auch gar nicht ob wir uns hier nicht über eine reine Abfrage zur Statistik (analog zur CO2-Reduktion) die Haare raufen ;) am Ende ist es für den Förderprozess sicher egal. Aber die Antwort im Chat ging ja auch in die Richtung oder siehst du das anders?
Moin in die Runde,
und genau so war es auch bei mir.. Anruf unter 069 .... direkte Abnahme durch einen Herrn W !
ANSAGE:
Private Maßnahmen am eigenen Besitz dann mit NEIN und alles andere mit JA. Wenn ein Einliegerwohnung im EFH
Gewinn erwirtschaftet ist es schon ein NEIN . Leuchtet eigentlich im Sinne der Anfrage ein !
MFG RR
Ich bekam einmal beim BAFA die Auskunft, dass Privatpersonen als Antragsteller grundsätzlich keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen, sondern nur Unternehmen.
Hallo Raimund,
hatte den Fall noch nicht, aber mir beim überlesen ähnliche Fragen wie du, zur Interpretation des Ganzen gestellt.
Aus meiner Sicht gilt der Passus für Wohnungsgenossenschaften oder Immobilienfirmen wie Vonovia. Bei denen die Investition mit einer Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Das könnte dann auch den Eigentümer eines MFH betreffen, welcher alle Wohnungen im Haus vermietet.
VG
Stefan aus der OL ;)