Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

BAFA EM TPB "Wird die beantragte Investition für wirtschaftliche Zwecke getätigt"

Moin  Kollg.,

konnte schon  jemand auf diese Frage   Betreff  o.g.   eine   richtig  ... zielführende Antwort finden.

Vielen   Dank

 

MFG RR

 

 

5 Antworten

Hallo Raimund,

hatte den Fall noch nicht, aber mir beim überlesen ähnliche Fragen wie du, zur Interpretation des Ganzen gestellt.

Aus meiner Sicht gilt der Passus für Wohnungsgenossenschaften oder Immobilienfirmen wie Vonovia. Bei denen die Investition mit einer Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Das könnte dann auch den Eigentümer eines MFH betreffen, welcher alle Wohnungen im Haus vermietet.

VG

Stefan aus der OL ;)

 

Moin  Stefan,

die Frage hätte ich wohl auch im EIPOS-Chat stellen können !

Gewinnerzielung haben doch aber auch  Eigentümer  (egal ob privat oder gewerblich)  wenn Sie ihre vermietete  Immob.  sanieren !

Ich meine  die Beschränkung nur auf Wohnungsgesellschaften oder  gewerbl.  tätige  Wohnungsvermieter , macht dann ja keinen Sinn , oder sehe ich das falsch ?

MFG   RR    vom Westufer  der ELBE  

Hallo Raimund,

hier https://www.geb-info.de/forum/frage/foerderungen/definition-privatperson-oder-organisation wird das Thema auch gerade bearbeitet :)

Nach der Aussage ist die Trennung ziemlich scharf. Aktuell kann ich wirklich empfehlen sich mir der BAFA telefonisch in Weißwasser in Verbindung zu setzen. Meine letzten Male ging sofort jemand und hatte eine kompetente Antwort parat. 

Für mich bleibt ein privater Eigentümer eines MFH welcher alle Wohnungen vermietet KEIN wirtschaftliches Unternehmen. Und wir wissen auch gar nicht ob wir uns hier nicht über eine reine Abfrage zur Statistik (analog zur CO2-Reduktion) die Haare raufen ;) am Ende ist es für den Förderprozess sicher egal. Aber die Antwort im Chat ging ja auch in die Richtung oder siehst du das anders?

Moin  in die Runde,

 

und genau so war es auch bei mir.. Anruf unter 069 ....   direkte Abnahme  durch einen Herrn W  !

ANSAGE:

 Private Maßnahmen  am eigenen Besitz   dann mit NEIN   und  alles andere  mit  JA. Wenn ein Einliegerwohnung  im EFH 

Gewinn erwirtschaftet   ist es schon ein NEIN .  Leuchtet eigentlich im Sinne der Anfrage  ein !

 

MFG RR

 

Ich bekam einmal beim BAFA die Auskunft, dass Privatpersonen als Antragsteller grundsätzlich keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen, sondern nur Unternehmen.

um zu antworten.