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Ausstellungsberechtigung Energieausweis

Hallo an Alle,

Ich bin Bauingenieur und hab die Fortbildung EB WG gemacht. 

Darf ich ein Verbrauchsausweis für NWG stellen? Bedarfsausweis kann ich wegen fehlender Voraussetzung zwar nicht, aber ist es möglich einen einfachen Energieverbrauchsausweis für NWG zu erstellen?

Beste Grüße

2 Antworten

..in Deutschland ist alles geregelt  .............

schau zuerst  mal in das GEG !    Weitere Randbedingungen stehen bei Bedarf  in der LBO.

Unter Umständen gibt´s  noch andere Anforderungen, die ich  als  Architekt  , nicht kenne

oder kennen muss !

MFG  Rüdiger 

 

Grundlage ist §88 GEG.

Die Bedingung nach §88 (1) 2.a) erfüllst du offensichtlich. 

Die Fortbildung für WG berechtigt nach  §88 (3) nicht für NWG, damit erfüllst die Bedingung nach §88 (2) 2. nur für WG.

Ob du die Bedingung nach §88 (2) 1. erfüllst, hast du nicht geschrieben.

Falls ja, dann musst du dich beim DIBt noch für den Erwerb der Registriernummern anmelden. Dort musst du deine Berechtigung bestätigen. Das ist aber eine Selbstauskunft, es ist kein weiterer Nachweis erforderlich. Oder war es zumindest beim Start der Registriernummern nicht.

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