Hallo an Alle,
Ich bin Bauingenieur und hab die Fortbildung EB WG gemacht.
Darf ich ein Verbrauchsausweis für NWG stellen? Bedarfsausweis kann ich wegen fehlender Voraussetzung zwar nicht, aber ist es möglich einen einfachen Energieverbrauchsausweis für NWG zu erstellen?
Beste Grüße
2 Antworten
Grundlage ist §88 GEG.
Die Bedingung nach §88 (1) 2.a) erfüllst du offensichtlich.
Die Fortbildung für WG berechtigt nach §88 (3) nicht für NWG, damit erfüllst die Bedingung nach §88 (2) 2. nur für WG.
Ob du die Bedingung nach §88 (2) 1. erfüllst, hast du nicht geschrieben.
Falls ja, dann musst du dich beim DIBt noch für den Erwerb der Registriernummern anmelden. Dort musst du deine Berechtigung bestätigen. Das ist aber eine Selbstauskunft, es ist kein weiterer Nachweis erforderlich. Oder war es zumindest beim Start der Registriernummern nicht.
..in Deutschland ist alles geregelt .............
schau zuerst mal in das GEG ! Weitere Randbedingungen stehen bei Bedarf in der LBO.
Unter Umständen gibt´s noch andere Anforderungen, die ich als Architekt , nicht kenne
oder kennen muss !
MFG Rüdiger