Hallo in die Runde,
wir erstellen den Bauantrag für den Ausbau eines Dachgeschosses mit zwei Wohnungen > 50 m² in einem MFH . Kann der neue Wohnraum über die Bestandsheizung (Gasbrennwerttherme) angeschlossen werden oder ist aufgrund der 65 %-EE-Regel eine Wärmepumpe erforderlich?
Danke
MfG S.Arnold
3 Antworten
Der § 71 gilt prinzipiell nur bei Heizungstausch bzw. Einbau einer neuen Heizung im Neubau.
(Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden....)
Für Erweiterungen ist im GEG der §51 relevant. Hier werden nur Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz gestellt:
§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau (1) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf 1. bei Wohngebäuden der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile der neu hin zukommenden beheizten oder gekühlten Räume das 1,2fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes gemäß der Anlage 1 nicht über schreiten
Insofern kann - sofern ausreichend - an die bestehende Heizung angeschlossen werden.
Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.
die 65 EE gelten aktuell nur beim Neubau in einem Neubaugebiet, es sei denn es liegt bereits eine kommunale Wärmeplanung für ihre kommune vor. dann gelten die 65 EE ebenfalls schon