Hallo,
das GEG gilt nicht für
Wohngebäude, die
a)
für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder
b)
für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind und deren zu erwartender Energieverbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt,
Woher weiß ich, ob (m)ein Gebäude für Nutzungsdauer von X Monaten bestimmt ist?
Wer legt das fest und wo ist das offiziell hinterlegt?
Lässt sich das ganze ändern?
Vielen Dank vorab!
2 Antworten
Der Bebauungsplan. Wochenendhauser werden im Regelfall als Sondergebiete im Bebauungsplan ausgewiesen.
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Bauantrag?