Guten Tag zusammen, muss ich als Antragssteller(Eigentümer oder bevollmächtigter Energieberater) wissen, welche Heizungsanlage (Wärmepumpen-Modell) eingebaut werden soll. Im Antragsformular der Bafa wählt man ja ein konkretes Modell aus. Mal angenommen es liegt noch kein Angebot vor vom Heizungsbauer, dann weiß man ja noch nicht welche Anlage eventuell eingebaut wird. Wichtig ist doch einfach nur, dass die Anlage am Enden in der Liste der "Förderfähigen Anlagen" ist und hydraulisch abgeglichen wurde. Sehe ich das richtig?
6 Antworten
Okay und die Kosten grob mit einem Aufschlag kalkulieren. Und noch eine frage. Muss der Heizungsbauer in die Antragstellung eingebunden werden? Ich bzw. der Antragstellende braucht am Ende die FU vom Heizungsbauer, richtig?
Kosten großzügig kalkulieren, Heizungsbauer ist bei der Antragstellung nicht notwendig, Am Ende muss der Antragstellende bei der BAFA folgende Dokumente hochladen: FUE + Bestätigung zum Hydraulischen Abgleich (ausgefüllt vom Heizungsbauer), Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben, Heizungsrechnung.
Ich danke Ihnen vielmals für die Antwort.
Bestätigung zum Hydraulischen Abgleich musste ich noch nie liefern
Wichtig ist noch, wenn man eine Wärmepumpe auswählt die Frage, ob sie ein natürliches Kältemittel haben soll. Dann gibt es nämlich 5% mehr. Und wenn man eine WP auswählt, die das nicht hat, bekommt man im Nachhinein den Bonus nicht. (Anmerkung: ob man jetzt bei der KfW auch vorab den Wärmepumpetyp angeben muss steht ja im Moment noch nicht fest).
einfach ein "wahrscheinliches" Modell auswählen.