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Anlagentechnik nach Gebäudebrand - muss ich sie übernehmen?

Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Wohnhaus BJ. 1976, bereits zum Teil energetisch saniert ist abgebrannt und von der Versicherung als Totalschaden ab Oberkante Kellerdecke eingestuft.
Beheizt wurde dies Gebäude mit einer Luft-Wasser Wärmepumpe. Die WP steht im Garten, hat nur am Gehäuse eine Delle wegen herabfallenden Dachziegel, die Pufferspeicher stehen im Keller und haben keinen sichtbaren Schäden.

Die Versicherung sagt natürlich wenn die WP nicht kaputt ist, dann bleibt sie.

Nun soll ein neues Haus erstellt werden. Dies wird voraussichtlich nicht mehr als 5-7 kW Heizleistung benötigen. Da aber die alte WP, 11 Jahre alt, eine Leistung von 18 kW hat ist diese viel zu groß.

Nun meine eigentliche Frage:
Gibt es eine Vorschrift, Gesetz oder Verordnung die besagt, dass ein zu großer Wärmeerzeuger nicht genutzt / weiterverwendet werden darf?
Unwirtschaftlichkeit ist der Vers. gegenüber leider kein Argument.
Kann ich so etwas dem Vers.Gutachter vorlegen, dann gibt es auch neue Anlagentechnik. Beabsichtigt ist KfW 55 bzw. KfW 40.
Dies ist mit einer alten WPL 18 schon schlecht.

Über Hinweise, Tips und Verweise auf entsprechende Vorgaben aus dem Forum wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
 

Gefragt am: 07.09.2019 07:21:29 von Klaus Fischer

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