Sehr geehrte Energieberater:innen,
gemäß § 51 GEG Abs.1 Nr. 1 müssen Anbauten an Wohngebäude Anforderungen unterhalb der Neubau-Anforderungen nach § 15 GEG einhalten. Ich finde jedoch keine Größenbeschränkung für den Anbau im GEG. Nach § 51 GEG könnte ein Hochhaus an ein Einfamilienhaus angebaut werden und müsste nicht die Neubau Anforderungen nach § 15 einhalten. Die Größenbeschränkung in § 51 (1) Nr. 2 gilt nur für Nicht-Wohngebäude.
Frage: Gibt es eine Größenbeschränkung für den Anbau und aus welchen Regelungen ergibt sich diese?
Die Frage dürfte im Zuge des Förderprogramms der Einkommensorientierten Wohnraumförderung „drauf und dran“ in Bayern häufiger aufkommen.
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