Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Abrechnungszeitraum Verbrauchsausweis

Hallo möchte einen Verbrauchsausweis erstellen. Das Gebäude steht seit Anfang diesen Jahres leer.  

Wollte demzufolge als Abrechnungszeitraum  die letzten 3 Jahre (01.01.2020-31.12.2023) veranschlagen., da dieser am aussagekräftigsten sind.

Nun besagt die Gesetzgebung ja, dass die letzte Abrechnungsperiode nicht länger als 18 Monate zurückliegen darf.  Ist da das komplette Jahr mit eingeschlossen oder der letzte Tag (also 01.01. 23 oder 31.12..23 Stichtag?) Darf ich diesen Abrechnungszeitraum nehmen bzw  ist es überhaupt noch möglich einen Verbrauchsausweis zu erstellen?

Antworten

um zu antworten.