Hallo möchte einen Verbrauchsausweis erstellen. Das Gebäude steht seit Anfang diesen Jahres leer.
Wollte demzufolge als Abrechnungszeitraum die letzten 3 Jahre (01.01.2020-31.12.2023) veranschlagen., da dieser am aussagekräftigsten sind.
Nun besagt die Gesetzgebung ja, dass die letzte Abrechnungsperiode nicht länger als 18 Monate zurückliegen darf. Ist da das komplette Jahr mit eingeschlossen oder der letzte Tag (also 01.01. 23 oder 31.12..23 Stichtag?) Darf ich diesen Abrechnungszeitraum nehmen bzw ist es überhaupt noch möglich einen Verbrauchsausweis zu erstellen?
um zu antworten.
Antworten