Liebes Forum,
in einem Mehrfamilienhaus soll zu einer bestehenden Gasheizung eine Wärmepumpeneinheit eingebaut werden. Dieses Jahr sind ja nur 15 % an erneuerbaren Energieanteil erfüllt werden. Der Heizungsbauer hat aber nun mitgeteilt, dass die Heizung wegen Lieferengpass erst nächstes Jahr eingebaut werden kann. Greift dann die 65 % Regel oder gibt es hierfür eine Ausnahmeregelung, da sie ja dieses Jahr in Auftrag gegeben wurde. Bisher kann ich nur immer den Hinweis auf den Zeitpunkt des Einbaus finden.
Viele Grüße PR
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