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65% EE ab 2024

Eine EIgentümergemeinschaft möchte sich in diesem Jahr noch einen neuen Gaskessel zulegen(?). Die WEG kann natürlich in diesem Jahr nicht mehr mit dem Einbau rechnen. Wenn nun die Anlage in diesem Jahr bestellt ist aber im nächste erst eingebaut wird gilt dann auch die Verpflichtung auf den EE-Anteil? Es stellt sich mir hier im allgemeinen die Frage, bei WEG mit Zentralheizung oder auch bei Etagenheizungen wie es möglich ist diese Verpflichtung umzusetzen.

6 Antworten

Auf welche "Verpflichtung" 65% EE berufen Sie sich?

auf eine Zukünftige! In einem Webinar vom Gentnerverlag ist das Thema von Herrn Lars Klitzke  auf die Novelle 2024 GEG angesprochen worden. In bestimmten Bundesländen besteht eine solche Pflicht ja schon! 

Auzug Oekozentrum NRW>aktuelles....

Am 23. März 2022 hat die Koalition entschieden, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu in ein neues oder bestehendes Gebäude eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Zudem soll die Laufzeit neuer Öl- und Gasheizungen schrittweise auf 20 Jahre begrenzt werden

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/65-prozent-erneuerba…

 

hier bin ich aber auch fündig geworden :

Erfüllungsoption Stufenverhältnis...

In Stufe 2 findet sich auch schon eine Möglichkeit der Abweichung...aus technischen oder wirtschaftlich unvertretbar hohen Kosten...ist dies durch einen Sachverständigen zu bestätigen.

Somit bleibt alles beim alten.

 

 

Antwort auf von energie.michae…

Die Politiker erzählen viel. Bisher gibt es hierzu keine Vorschrift oder Gesetz oder sonstwas.

 

vermutlich kommt das entsprechende Gesetz/Richtlinie dann am 31.12.23 mit Wirkung zum 1.1.24 :)

In der Diskussion über den Nachweis von 65% oder andere Erfüllungsoptionen hat keiner gefragt ( auch der GIH in seiner Stellungnahme nicht), ob ab 2024 ( wenn es denn Gesetz wird) solche Heizungsanlagen ( Wärmepumpen) noch gefördert werden !  Schlauerweise wurde das in den angefragten Stellungnahmen der Verbände zum Positionspapier der Koalition nicht abgefragt.....

Wenn es einen gesetzlichen Mindest-Standard gibt, wird dieser in der Regel nicht mehr gefördert ( siehe Effizienzhaus55 im Neubau).

Das wäre dann die ultimative Katastrophe !!

ist die Förderlandschaft nicht jetzt schon eine Katastophe. Baubegleitung sind nicht mehr einzelln förderfähig sondern Bestandteil der maximalen Fördesumme. Nachhaltigkeitsförderung lohnt sich nur für MFH oder Fertighaushersteller. DIe Atraktivität im BEG-EM ist unterirdisch. Die Erstellung des  ISFP soll dem beratenden Planungssicheit über mehrere Jahre geben, die zur Zeit bei den ständigen Änderungen nicht einmal für 1 Jahr gelten. Nun wird das Papier nochmal aufgebläht um dem Berater angeblich mehr unterstützung zu geben,Die Qualität des  ISFP soll sich dadurch verbessern. Ich stelle mir die Frage ob einer der Prüfer in diesem Institut in der Lage wäre einen ISFP zu erstellen  der deren  Ansprüchen entspricht.

Antwort auf von post@lorenzen…

um zu antworten.