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Wie ist § 48 „Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung“ zu Interpretieren?

Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der 10 % Regel. Wie wird diese von euch interpretiert?

Bei Änderungen von Außenbauteilen die mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe ausmachen müssen alle Außenbauteile der jeweiligen Bauteilgruppe den Anforderungen des GEG gerecht werden. D.h. tausche ich mehr als 10 % der Fensterfläche, müssen alle Fenster dem GEG entsprechend erneuert werden.

 

Oder

 

Bei Änderungen von Außenbauteilen die mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe ausmachen müssen die zu ersetzenden/erneuerten Bauteile der jeweiligen Bauteilgruppe den Anforderungen des GEG gerecht werden.

Im Umkehrschluss würde das heißen man kann kaputte 1-Fach verglaste Fenster durch diese ersetzen wenn diese weniger als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe ausmachen.

 

Vielen Dank vorab!

2 Antworten

Das gilt immer nur für die Bauteile welche angefasst werden 

Beispiel: 

Haus mit 10 Fenster...wenn nun 2 Fenster ersetzt werden sind das mehr als 10% der Fenster..Diese 2 neuen Fenster müssen nun GEG erfüllen...die restlichen 8 können bleiben wie bislang 

Beispiel : ein Haus hat 4 Seiten...eine davon wird neu verputzt.. diese eine Seite muss GEG erfüllen weil es mehr als 10 % der gesamten Wandfläche ist 

So verstehe ich die Regel...alles andere macht ja keinen Sinn

Das sehe ich ganz genauso: es wäre komplette Idiotie, wenn bei mehr als 10% erneuerter Bauteilfläche dann gleich die gesamte Fläche angefasst werden müsste, so schlimm ist es zum Glück nun doch nicht...

Und ja, es ist so: wer weniger als 10% anfasst, also z.B. nur ein einzelnes, einfachverglastes Fenster, der darf dort auch genau so eines wieder einsetzen. Ist zwar energetisch absoluter Unsinn, aber erlaubt. Nur schlechter als vorher, das ist nicht erlaubt, genauso schlecht ist kein Problem, jedenfalls nicht für das GEG.

Macht aber natürlich normalerweise niemand, ist ja schließlich auch zumindest in diesem Extremfall absoluter Blödsinn.

Werner Wassermann

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