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Reparatur - Sanierung - Bauantrag

Es geht um ein Bestandsgebäude von 1903, Gebäudeklasse 5.  Das Erdgeschoß hat einen eingeschossigen Anbau. Im Winkel zwischen Hauptgebäude und Anbau war/ist ein Balkon (da im Winkel, also dreieckig), der vor ca. 70 Jahren geschlossen und überdacht wurde. Die erste Überdachung war mit Drahtglas, darauf wurde dann später eine Holzkonstruktion mit Bitumenbahn angebracht.

 

Nun wollte ich das Dach des Anbaus neu dämmen, es war eine hinterlüftete Deckenkonstruktion vorhanden (verputze Holzbretter, darüber Lehm und darauf war später Mineralwolle gelegt). Das alles sollte durch eine FOAM-Glasdämmung ersetzt werden. Dafür sollte das obere Mauerwerk abgetragen werden und ein Ringanker gegossen werden (lt. Statiker). Die Brandwand zum Nachbaranbau besteht wie auch diese aus einer 24er Wand, in der ein Ringbalken (Holz) liegt. Im Bereich des Ringbalkens ist die Wand demnach nur einen halben Stein stark. Das soll aus Brandschutzgründen heute nicht mehr erlaubt sein. Deshalb der Ringbalken aus Beton. Begründung, falls der Anbau des Nachbarhauses abgerissen wird, sei kein Brandschutz mehr gegeben. Das ist aber zu aufwändig.

 

  1. Anbau: Aus diesem Grunde möchte ich nun reparieren. Das Bitumendach bleibt so, wie es ist. Es wird wieder eine hinterlüftete Dachkonstruktion eingebaut (allerdings nun von innen). Einige der waagerechten Holzträgerbalken müssen erneuert werden. Dann die Dämmung (möglichst nach BEG). Frage 1 nun, braucht man dafür eine Baugenehmigung?? Oder ist das eine Reparatur?
  2. Dreieckbalkon: Das Dach ist etwa 20 cm tiefer, es soll auf die Höhe des Daches vom Anbau angehoben werden, damit es etwas einfacher ist und vorallem eine vernünftige Dämmung stattfinden kann. Aufdoppeln ist keine Option wegen der Dämmung. Es muß konstruktiv nicht viel verändert werden. Es muß lediglich die vorhandene Konstruktion entfernt und neu erstellt werden. Frage 2 nun, ist das eine Reparatur oder muß dafür ein Bauantrag erstellt werden? 

    Kleine Anmerkung noch, da die Wand des Anbaus auch gedämmt werden soll, muß das Fenster des Dreieckbalkons etwas schmahler und etwas höher werden. Deshalb muß rechts und links vom Fenster ein Pfeiler hochgemauert werden. Ursprünglich war eine Holzständerkonstruktion geplant. Die soll aber aus Brandschutzvorgaben (Gebäudeklasse 5) nicht erlaubt sein (???).

Würde mich über hilfreiche Kommentare sehr freuen.

Vielen Dank schon mal.


 

 

 

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2 Antworten

Dies hier ist ein Energieberaterforum. Fragen zum Baurecht sind hier eigentlich fehl am Platz. Außerdem ist das Thema sehr länderspezifisch.

Ausgangspunkt war mal die Dämmung. Aus den drei Dächern sollte eines werden. Dieses vernünftig dämmen und auch die Fassade (alles nach BEG). Die Vorschläge der Architekten sind aber, Anbau abreißen und neu aufbauen und aus den geschlossenen Balkonen wieder offene Balkone machen. 

Dann soll im Gebäude eine Tür in einer nichttragenden freistehenden Wand (1/2 Stein) zugemauert werden, dafür will das Bauamt eine Statik haben!!!

Der eine Architekt kannte den Begriff BEG nicht und meinte das hieße GEG.

Fazit: Das Leben scheint nicht einfach zu sein.

 

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