Hallo Zusammen, ichhabe heute von der Arebitsagentur eine Ablehnung der Kurzarebitsanträge unserer Ingenieurgesellschaft erhalten. Wir hatten die Kurzarbeit beantragt, da wir zu 100% Energieberatungen für NWG, WG, KMU, Landwirte als Geschäftszweck haben und nun durch die Haushaltsperre zum Nichtstun verurteilt sind.
Abgelehnt wurde mit der Begründung, dass das unser unternehmerisches Risiko ist. Ich glaube es nicht. Es ist das unternehmerische Risiko, den Mist der Ampel- Regierung vorherzusehen und zu verkraften.
Wem ist das auch passiert? Ich würde gerne klagen und an die Presse gehen. Das kann ja wohl nicht sein. Die Voraussetzungen für Kurzarbeit sind:
- nicht vorhersehbar
- unabwendbar
- zeitlich begrenzt
Das sollte doch wohl zutreffen. Ich bitte Eure Meinung und Erfahrungen, vielleicht ist es ja vielen Kollegen gleich ergangen.
6 Antworten
Dem würde ich beipflichten.
Auf jedem Zuwendungsbescheid und auch auf den entsprechenden Internetauftritten des Zuwendungsgebers steht "[...] unter vorbehalt der Verfügbaren Haushaltsmittel".
Das es so eingetreten ist war sogar bedingt vorhersehbar (Einreichung der Klage der CDU). Also sozusagen ein kalkulierbares unternehmerisches Risiko. Dazu kommt: Energieberatungen dürfen Sie weiterhin durchführen, nur deren Förderung ist aktuell ausgesetzt womit der iSFP-Bonus entfällt. Aber den gibt es für NWG ja ohnehin nicht.
Kann ich nachvollziehen. Vielleicht ist es bei euch anders, aber bei uns bzw. unserem Arbeitsumfeld basiert die Energieberatung zu 100% auf Förderungen. Keiner (!) kommt zu uns, weil er nur einen Energieausweis seines Bestandsgebäudes oder eine vorsorgliche Energieberatung will. Neubauten sind sowieso bei nahezu Null. Wir hatten die letzten 5 Jahre lediglich einen Bauherren, der einen Neubau ohne Förderung realisieren wollte, eben wegen den irrsinnigen Regeln und somit Mitspracherechte des Staates.
Bauherren kommen / kamen zu uns eben WEGEN Förderungen. Immer das gleiche Discounterprinzip: das was im Angebot ist, wird gekauft.
Wie hier schon öfter erwähnt wird sich unsere Büro aus der Energieberatung = Geldbeschaffung für andere zurückziehen, weil das alles ein Schildbürgerstreich gegen uns Planer und Berater ist. Dann sollen die Bauherren eben über die Steuererleichterung ihre Maßnahmen realisieren.
Unser Büro hat die glückliche Lage, dass die Energieberatung immer ein Nebenleistung und Nebenangebot war, dies werden wir jetzt einfach wieder auslaufen lassen.
Ja, es ist sehr ärgerlich, dass das Ende des Förderstopps nicht absehbar ist und daher relative Flaute ist. Das ganze ist jedoch mein Risiko als Freiberufler! Aktuell mache ich bei Anfragen zur Energieberatung EBW die "Vor-Ort" Beratungen ,energetische Aufnahmen für iSFP etc. !Verträge zur EBW mache ich dazu mit der bekannten Vorbehaltsklausel, das Elend wird ja hoffentlich bald enden und ich kann dann den Antrag auf Förderung stellen. Ich pflege erste Daten/Bauteile etc. ein und kann dann den iSFP fertig erstellen (ist natürlich auch erstmal wieder auf eigenes Risiko es so zu machen)
Ansonsten habe ich mit BEG EM Beantragungen, Baubegleitungen, energet. Fachplanungen usw. zu tun um etwas zu verdienen, erneuere meine Formulare, mache Selbststudium etc. Beim Arbeitsamt bin ich eh abgemeldet und zahle keine Beiträge, daher weiß ich auch nicht in welchen Fällen das AA etwas zahlen müsste...wird aber bei der breite der Geschäftsfelder als Energieberater schwierig zu begründen sein ,wenn nur ein Teil der Tätigkeiten wegfällt, insgesamt Kurzarbeit anzumelden...
Ich überlege, mich mit meinem Energieberatungsbüro für den Kurs NWG anzumelden, um mich noch breiter aufstellen zu können!
Wir sind halt keine Einzelkämpfer, sondern ein Büro mit 22 festangestellten Ingenieuren und einem Innendienst von 12 Personen. Da laufen die Kosten schon brutal weiter. Ohne Kurzarbeitergeld muss ich halt die Leute entlassen. So kann ich mein unternehmerisches Risiko auch minimieren.
Schlimm, wenn der Selbstbedienungsladen ein paar Wochen geschlossen ist.
Als Energieberater sollte man nicht zu 100 % an den Fördertöpfen hängen.
Seriöse EB können auch viele andere Arbeiten erledigen abseits vom ISFP :)
So gesehen gebe ich dem Arbeitsamt recht in der Entscheidung