Liebe Kolleginnen und Kollegen,
erreicht ihr zur Zeit das Bafa-Portal oder liegt das Problem eher auf meiner Seite?
Dann noch eine weiter Frage:
Wie lange wartet ihr momentan auf die Auszahlung des Zsuchussanteils vom Bafa-Bundesamt für einen iSfp ? Ich habe am 03.07.2023 den entspr. VN im "ELAN K2-Portal" hochgeladen. Wann kann ich erfahrungsgemäß mit einer Bearbeitung rechnen?
3 Antworten
Antwort von ebw@bafa.bund.de:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe Verständnis dafür, dass Sie mit der gegenwärtigen Bearbeitungsdauer im Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) unzufrieden sind und ich entschuldige mich hierfür. Aufgrund des enormen Antragswachstums ist dies leider nicht zu vermeiden. Die Arbeit des BAFA ist zudem aktuell in vielen Bereichen sehr stark gefordert, beispielsweise in der Exportkontrolle bei den EU-Sanktionen gegen Russland und bei der Unterstützung von Unternehmen, die unter hohen Energiekosten leiden.
Die Einführung des iSFP-Bonus im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) löste auf der vorgelagerten Stufe geförderter Energieberatungen für Wohngebäude einen starken Nachfrageimpuls aus. So war 2022 im Förderprogramm EBW mit fast 135.000 Anträgen ein Rekord zu verzeichnen. Das entspricht einer Steigerung des Antragsvolumens gegenüber 2019 um den Faktor dreizehn. Im ersten Halbjahr 2023 hat sich diese Entwicklung mit rund 73.000 Anträgen fortgesetzt.
Wir nehmen die daraus resultierende lange Wartezeit bis zur Auszahlung der Zuschüsse sehr ernst. Uns ist bewusst, dass damit für die Energieberaterinnen und Energieberater erhebliche wirtschaftliche Belastungen verbunden sind.
Das BAFA setzt sich in allen Bereichen für effiziente Verfahren ein, um den Bürgerinnen und Bürgern schnell ihre Förderung zukommen zu lassen. Die Abläufe der Verfahren in den verschiedenen Förderprogrammen werden kontinuierlich evaluiert und optimiert. Dies gilt für die Programme im Zusammenhang mit der energetischen Gebäudesanierung in besonderem Maße. Die Geschwindigkeit, mit der ein Antrag bearbeitet werden kann, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, etwa davon, ob die Unterlagen vollständig eingereicht wurden oder es sich um einen technisch komplexeren Vorgang handelt. Auch sind die haushaltsrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass ein erheblicher Teil der eingereichten iSFP (mehr als 20%) qualitativ nicht den Anforderungen einer förderfähigen Energieberatung entspricht. Eine intensive, zeitaufwändige Prüfung der iSFP ist daher unvermeidbar; die Möglichkeit der Nachbesserung mangelhafter Berichte steigert den Prüfaufwand zusätzlich.
Angesichts des enormen Arbeitsanfalls haben wir den Förderbereich EBW vor kurzem nochmals personell verstärkt. Eine Beschleunigung der Bearbeitung versprechen wir uns überdies durch die im September eingeführte Vereinfachung des Verwendungsnachweisverfahrens. Im Regelfall ist nur noch die sogenannte Verwendungsnachweiserklärung einzureichen. In dieser sind im Vergleich zur bisherigen Erklärung einige zusätzliche Angaben zu machen. Weitere Unterlagen werden im Rahmen von Stichprobenkontrollen verlangt (insbesondere iSFP, Rechnung, Zahlungsnachweis). Diese Unterlagen sind also nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch das BAFA vorzulegen. Als Ausfüllhilfe dient das Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung, das Sie auf unserer Homepage finden.
Alle diese Maßnahmen werden mittelfristig wieder zu deutlich kürzeren Bearbeitungszeiten führen.
Aber auch die Energieberaterinnen und Energieberater könnten einen wesentlichen Teil zu kürzeren Bearbeitungszeiten beitragen, wenn die hohe Zahl fehlerhafter iSFP signifikant sinken würde.
Mit der zum 1. Juli 2023 in Kraft getretenen neuen Richtlinie hat das BMWK auf die Erfahrungen mit dem bisherigen Förderverfahren und Anregungen aus der Praxis reagiert. Die Umstellung der Antragstellung macht die Energieberaterinnen und Energieberater künftig von der Bearbeitungsdauer beim BAFA unabhängig.
Das Schreiben haben schon mehrere Kolleg:innen so wörtlich auch schon bekommen.
EIn kompl. Textbaustein und voller leerer Worthülsen. Wenn es doch nur Stichproben-Kontrollen gibt, woher weiß das BAFA denn, dass 20% der iSFP mangelhaft sind. Wieviele Stichproben werden denn unternommen ?
Der letzte Satz ist schon echt zynisch und zeigt, dass die Herrschaften dort keinen Bezug zur Realität haben ( Wir EEE sind zwar monetär nicht mehr abhängig, dafür aber der Beratene ! Und ich darf bis zu 6 Monate warten, um eine Maßnahme mit 5%-Bonus in der BEG abzuschließen!)
Alles so unfassbar !
Ich habe noch einen aus April in der Warteschlange
Anfang August kam ne Nachfrage dazu die habe ich am gleichen Tag beantwortet...Seither ist Funkstille :(
Weite ISFPs aus Ende Juni hängen auch noch...wir haben ja Zeit :)
Da ma eigentlich nur den VN hochladen muss frage ich mich was es da zu prüfen gibt ???