Liebe Kolleginnen und Kollegen,
innerhalb der letzten 24 Stunden habe ich vom BAFA schon 5 Mails mit sogenannten DARP Informationsschreiben zu Einzelmaßnahmen bekommen, bei denen ich Bevollmächtigter war und die z.T. schon vor 2 oder 3 Jahren abgeschlossen wurden (Zuschussauszahlung). Kann mir jemand erklären was es mit diesen Schreiben auf sich hat, warum diese jetzt kommen und der Hinweis auf die EU-Refinanzierung. Mir ist bewusst, dass in den Schreiben steht, dass ich da weiter als Bevollmächtigter jetzt weiter nichts machen muss, stelle mir aber die Frage was das soll.
13 Antworten
Geht mir genau so.
Dort steht ja beschrieben, dass wir dieses an den Zuschussempfänger weiterleiten sollen. Eine absilute Frechheit, als hätten wir nichts besseres zu tun als sämtliche Vorgänge aufzuarbeiten. Erhalte ca. in 15 Minuten Takt dieses E-mails. Am Anfang habe ich die noch zu den Kunden unter Schriftverkehr abgeheftet, mittlerweile geht mir das so auf den Sa..., dass ich die einfach lösche.
Reine Beschäftigungsmaßnahme. Unfassbar.
Morsche,
ich habe auch, Stand jetzt 36 Mails bekommen.
Jedoch lese ich das etwas anders, das wir diese Mails an den Antragsteller weiterleiten sollen / müssen. Das der Antragsteller damit nichts machen muss (außer er ist Unternehmer) ist für mich erst mal zweitrangig, die Tatsache das den Antragsteller das Schreiben erreichen soll, ist für mich vorrangig.
Ich finde es eine Frechheit eine unpersonalisierte Nachricht nur mit Vorgangsnummer zu versenden, zu Vorgängen die Teilweise nicht mehr im Portal ersichtlich sind. Wenn ich nicht alle Vorgänge mit Nummer, Antragsdatum, Antragsteller, etc. in einer Excelliste dokumentiert hätte, wäre das rausfinden des Antragstellers (für Anträge vor 11.2021) eine riesen Suchaktion und würde nur funktionieren wenn man die pdf zum Antrag oder Verwendungsnachweis nicht umbenannt hat (Ordnersuche).
Ich habe am Freitag dem Bafa eine Mail geschickt mit dem Hinweis, das mit Newsletter vom 14.06.2024 mitgeteilt wurde das die Bevollmächtigung mit dem Auszahlungsbescheid endet. Ich somit lt. diesem nicht mehr bevollmächtigt bin, ergo auch keine Nachrichten weiterleiten muss. Zudem habe ich mitgeteilt das die Vorgänge meinerseits final abgerechnet sind, sodass vorab geklärt werden muss wer mein Aufwand dafür bezahlt.
Bin gespannt was dazu kommt. :-)
Gruß und schöne Woche
Super! Sehr gute Idee. Das mache ich auch.
Vielen Dank für deine Hinweise.
Viele Grüße
Ich sehe es ebenso, dass mit dem Bescheid Auszahlung meine Bevollmächtigung endet. Wie lange soll sonst so eine Bevollmächtigung gelten. Dem Bafa liegen die email Adressen und Kontaktdaten der Antragsteller vor, also kann das Bafa die Leute auch direkt anschreiben oder faxen ;)
Wenn ich beim gleichen Kunden einen neuen BEG Einzelmaßnahme Antrag stelle, dann brauche ich ja auch eine neue Vollmacht! Also ist die Vollmacht nicht auf Lebzeiten.
Ich lösche die Bafa mails, denn es ist nicht mein Job!
Im Schreiben steht, dass die Zuschussnehmer die Unterlagen bis 2031 zwecks Kontrollen aufheben sollen. Die Leute machen dies ja ohnehin schon. Prüfungen seitens Bafa und KfW können innerhalb von 10 Jahren erfolgen.
Also laßt uns weiterhin sinnvolle Arbeit machen.....
Super - schließe mich dem vollinhaltlich an.
Da ich keine Vorgangsnummernliste habe, schicke ich jede Mail umgehend zurück mit der Bitte um Benennung der Kontaktdaten und Antragsdatum. Das BAFA refinanziert über die EU. Die Fördersummen und % werden reduziert. Am Ende finanziert der Bund durch die Refinanzierung dem sanierungswilligen Kunden grad mal 10 %. Gute Nacht Klimaziele!
Mir ist auch nicht klar, warum das Bafa den Weg über den Energieberatenden wählt, da die Zusammenarbeit ja zum Teil seit geraumer Zeit abgeschlossen ist. Neben dem Aufwand, das Bafa-Schreiben einem Kunden zuzuordnen, muss ich ja auch davon ausgehen, daß der Kunde nach dem Erhalt des mails bei mir nachfragt, was es mit dem Schreiben auf sich hat. Also ich sehe mich aktuell zu dem Thema Refinanzierung selbst nicht ausreichend informiert, um hier Auskunft zu geben. Es ist zwar gut, zu den Kunden erneut Kontakt aufbauen/halten zu können, den vermutlichen Aufwand für ein mir unklares Verfahren zahlt mir allerdings wirklich niemand. Die Informationspolitik des Bafa passt mal wieder ins Gesamtbild!
Ich sehe das ganz genauso. Für mich sind die Vorhaben der Kunden derzeit seit ca. 2 - 3 Jahren abgeschlossen. Für mich sind die Vorgangsnummern nicht ausreichend, um nachvollziehen zu können, um welchen Kunden es sich handelt. Kann mir jemand sagen , wo ich den Newsletter vom 14.6. finde - in dem das BAFA bestätigt dass die Bevollmächtigung mit dem Auszahlungsbescheid endet. Ich kann diesen Newsletter nirgends finden - ist das ein Newsletter der EEE? Evtl. kann jemand den Newsletter hier hochladen. Damit wäre dann für mich klar, wie ich mit den DARP Schreiben vorgehe. Viele Grüße von der Nordsee
Das ist der Text aus dem Newsletter....
Infoletter 14.06.2024
Liebe Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten,
im heutigen Infoletter übermitteln wir Ihnen eine Klarstellung zur Kombination verschiedener Sanierungsprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dazu gab es bereits einen Beitrag im Infoletter vom 30.05.2024 – siehe Beitrag 3.
Bei Fragen dazu erreichen Sie das KfW-Infocenter über die Kontaktseite der KfW.
Außerdem haben wir einen wichtigen Hinweis vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verwaltungspraxis bei Widersprüchen.
Das BAFA erreichen Sie über die Kontaktseite des BAFA.
Alle Infoletter finden Sie auch in Ihrem Benutzerkonto im Info- und Newsletter-Archiv auf www.energie-effizienz-experten.de.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Energieeffizienz-Expertenliste
- Klarstellung: Kombination von BEG WG / NWG mit BEG EM – Auslegung zur schrittweisen Sanierung
- BEG EM: BAFA passt Verwaltungspraxis bei Widersprüchen an
Klarstellung: Kombination von BEG WG / NWG mit BEG EM – Auslegung zur schrittweisen Sanierung
Mit der am 01.01.2024 in Kraft getretenen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde das bisherige Kombinationsverbot der BEG EM mit der BEG WG (Wohngebäude) / BEG NWG (Nichtwohngebäude) aufgehoben. Das bedeutet, Kombinationen sind zulässig für Anträge, die auf Basis der aktuellen Richtlinie seit 01.01.2024 gestellt wurden. Dies gilt ebenso für die Kombination von Anträgen aus 2024 mit früheren Anträgen aus 2023. Die Aufhebung des Verbots gilt jedoch nicht rückwirkend für Kombinationen von Anträgen (BEG EM / BEG WG oder BEG NWG) aus 2023 mit weiteren Anträgen aus 2023 sowie Vorjahren (2021 und 2022).
Neu ist zudem, dass für Anträge aus 2023 eine "schrittweise Sanierung" aus baulich und zeitlich getrennten BEG WG- / BEG NWG- und BEG EM-Vorhaben bereits anerkannt wird, wenn eine entsprechend getrennte Umsetzung nachgewiesen wird. Das bedeutet, zum Zeitpunkt des Beginns eines weiteren Sanierungsschrittes (bspw. BEG WG) muss der vorherige Sanierungsschritt (bspw. BEG EM) abgeschlossen sein. Zur erneuten Antragstellung wird jedoch nicht mehr vorausgesetzt, dass der Verwendungsnachweis des vorherigen Vorhabens bereits eingereicht wurde.
BEG EM: BAFA passt Verwaltungspraxis bei Widersprüchen an
Widersprüche zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) dürfen nur von der antragstellenden Person selbst eingereicht werden. Ab sofort sind in diesem Förderprogramm Widersprüche durch Bevollmächtigte nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind nur Bevollmächtigte mit rechtsanwaltlicher Zulassung oder der Erlaubnis Rechtsdienstleistungen zu erbringen.
Bevollmächtigte Person werden ab sofort förmlich durch Bescheid zurückgewiesen, wenn sie Widerspruch bei einem BEG EM-Vorgang des BAFA einlegen. Mit dem Bescheid erlischt die Bevollmächtigung im jeweiligen Vorgang. Der Widerspruch selbst wird vom BAFA trotzdem anerkannt. Kommt diese neue Verwaltungspraxis zum Einsatz, erhalten die Antragstellenden ein Informationsschreiben, das den Eingang des Widerspruchs bestätigt.
Bereits vom BAFA nach der bisherigen Verwaltungspraxis bearbeitete Widersprüche sind von der o.g. Änderung nicht betroffen.
Hintergrund dieser Anpassung ist § 14 Abs. 5 VwVfG i. V. m. § 3 RDG.
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
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Bei Fragen zur Energieeffizienz-Expertenliste kontaktieren Sie bitte unsere Hotline unter:
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In dem Newsletter steht eigentlich nur, dass die Bevollmächtigung mit dem Festsetzungsbescheid endet. Dies betrifft aber scheinbar nur das Innenverhältnis von BAFA und EEE. Ob damit die Pflicht erlischt, solche E-Mails an den Kunden des EEE weiterzuleiten bin ich mir nicht sicher. Dies müsste eigentlich ein Jurist klären. Grundsätzlich ist es aber tatsächlich ein Unding, dass das BAFA dieses Schreiben nicht direkt an den Fördermittelempfänger schickt. Die Adressdaten sind ja dem BAFA bekannt.
Heute kam ein newsletter vom DEN. Das DEN hat beim Bafa angefragt, warum sie nicht das Anschreiben direkt an die Antragsteller versenden. Hier die Antwort vom Bafa aus dem newsletter:
Wir haben das BAFA gebeten, die DARP-Schreiben direkt an die Antragsteller zu stellen statt an die Bevollmächtigten, da nach Abschluss des Auftrags i.d.R. kein Auftragsverhältnis mehr besteht. Das BAFA teilte uns mit, dass aus organisatorischen Gründen und weil von den Antragstellenden keine Mailadressen gespeichert sind, dies leider nicht möglich wäre.
Meine persönliche Antwort darauf, aus organisatorischen Gründen ist mir dies ebenfalls unmöglich. Es tut mir sehr leid.
ich lach mich schlapp.... Bin mir zu 100% sicher das ohne Angabe einer Mailadresse gar kein Antrag möglich war.
In der ersten Vollmacht waren damals Telefonnummer und Mailadresse noch optional, im Antrag jedoch eine Pflichtangabe ...
Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt ....
Habe aber selbst nach dem 02.11. keine Mail mit DARP-Schreiben mehr bekommen.
Vielen Dank für die Info. Mit dem offiziellen EEE Schreiben des BAFA, dass mit der Auszahlung die Vollmacht erlischt, ist das Thema für mich erledigt... Viele Grüße
Die Frage stellen sich zur Zeit viele :)