Hallo,
als Energieberater im Nebenberuf möchte ich für ein Wohngebäude, das meinen zwei Brüdern und mir gehört, einen Energiebedarfsausweis erstellen. Pro bono.
Gibt es Gesetze, FAQ, Regelungen oder Vorschriften, die etwas Gegenteiliges aussagen?
Beim Stöbern in den bekannten Quellen habe ich darüber nichts gefunden - was natürlich nicht bedeutet, dass es dennoch was gibt.
Mfg
Gerhard Loose
3 Antworten
Hallo
ja darf er...Energieausweis ist Baurecht...ist was anderes als Förderrecht
Danke für die Hinweise.
Es ging natürlich nicht nur um die Erstellung, sondern auch um die rechtswirksame Verwendung im Falle eines Hausverkaufs oder Vermietung und natürlich bei einer stichprobenhaften Prüfung (In NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig). Aber ich denke, das ist unproblematisch.
Übrigens kann ich als Energieberater auch für ein Haus, das mir nicht alleine gehört, einen iSFP erstellen und für diese Erstellung eine Förderung bekommen... Die Regelung wurde zuletzt angepasst.
Hi,
natürlich darf man einen Energieausweis für das eigene Haus erstellen. Warum denn nicht?
Anders ist es beim ISFP, da geht es meines Wissens nach nicht, sich den selbst zu erstellen und selbst für sich den Zuschuss zu beantragen. VG