Hallo, ist ein Blower Door Test generell Pflicht bei Effizienzhäusern als Neubau oder in der Sanierung? Wenn ja – wo steht das. Mit freundlichen Grüßen Matthias
2 Antworten
Der Luftdichtheitstest ist im Rahmen der BEG nur noch verpflichtend durchzuführen, wenn er in der Bilanzierung angesetzt wird bwz. eine Lüftungsanlage mit WRG berücksichtigt werden soll.
Zitat technischer Support KfW:
".... Die Anforderung der KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (151/430, 153), nach der für ein KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 die Luftdichtheit der Gebäudehülle messtechnisch auch dann bestimmt werden muss, wenn ein Luftdichtheitstest in der Gebäudebilanzierung nicht angesetzt wird, ist in der BEG WG entfallen. ..."
Zur Qualitätssicherung ist er grundsätzlich zu empfehlen.
Bei neuen Wohngebäuden ja, bei sanierten Wohngebäuden ab einem bestimmten Effizienzhausstandard. Steht in der technischen FAQs zur BEG.
Davon abgesehen ist ein BDT prinzipiell, unabhängig von der erzielten Luftwechselzahl, immer sinnvoll zur Qualitätssicherung gegen mögliche Konvektionsschäden, zur Verifizierung der Rauchdichtheit zwischen fremden Nutzungseinheiten, dto Raumhygiene (häusliche Emissionen (Küchengeruch, Tabakrauch) beim Nachbarn wahrnehmbar), dto Schallübertragung über Luftspalte et.c etc.