Hallo zusammen,
wie geht ihr beim Bestätigen vom hydraulischen Abgleich Verf. B vor, wenn es noch kleine oder größere Mängel gibt.
Generell händige ich das VdZ Formular aus und mein Bericht mit Berechnungen, Einstellwerten und Hinweisen.
Bei großen Mängeln wie zu klein ausgelegte Heizkörper oder fehlende einstellbare Ventile gibt es von mir kleine Bestätigung über das VdZ Formular.
Bei kleineren Mängeln überlege ich jedoch über die korrekte Vorgehensweise.
Beispiele:
Keine konsequent erfolgte Dämmung der Rohrleitungen z.Bsp. an den Armaturen. Dämmung 5% fehlerhaft.
In einem Objekt mit 100 Heizkörpern sind ggf. nur 1 oder 2 Heizkörper nicht korrekt eingebaut, weshalb die 2 Räume unterversorgt werden.
Wie sieht es hier mit dem Ermessensspielraum aus?
Wie verhaltet ihr euch in solchen Fällen?
VG
Bestätigung vom hydraulischen Abgleich bei Mängeln
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