Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe gestern abend nach Projektabschluss für einen Kunden einen technischen Projektnachweis erstellt. Nachdem ich mich in mein Benutzerkonto eingeloggt und die notwendigen Daten (Bauteilgruppe, erreichte U-Werte, Zahlungsempfänger, Betrag, Rechnungsnummer, -datum und -positionen, usw.) eingegeben hatte, habe ich auf 'Absenden' gedrückt. Ich hatte aber keine Möglichkeit Dokumente, d.h. die geprüften Schlussrechnungen, U-Wert Bescheinigungen, Bestätigung der wahrheitsgem. Angaben hochzuladen. Entsprechend steht auch im pdf-Dokument des technischen Prohejtnachweises 'Es wurden keine Dokumente hochgeladen'. Ist das jetzt wieder neu bzw. muss man die Dokumente im eigenen Upload-Bereich hochladen? Denn ohne diese Dokuemnte wird meines Wissens nach der 'online-Verwendungsnachweis' des Zuschuss-Antragstellers nicht bearbeitet.
Wie immer ist beim Bafa-Bundesamt niemand zu erreichen der mir dazu was sagen könnte.
9 Antworten
Die Dokumente müssen in der Tat inzwischen mit dem Verwendungsnachweis hochgeladen werden.
Das ist der Grund, warum ich das grundsätzlich selbst mit Vollmacht vom Kunden mache. Wenn der Kunde nämlich damit nicht klar kommt, ruft er ohnehin wieder bei mir an und fragt um Hilfe. Da ist es schneller, das gleich selbst zu machen – ein Service, der vom Kunden gerne in Anspruch genommen und natürlich auch bezahlt wird.
Hallo Zusammen,
ich kann meinem Vorschreiber nur zustimmen, ich überlasse keinem einzigen Kunden die Beantragung der Fördermittel weder BAFA noch KfW. Immer lasse ich mir eine Vollmacht geben und bearbeite die ganze Fördermittelsache komplett. Daher gab es nie ein Problem, der Kunde ist zufrieden und honoriert es. Gehört m.E. zur Baubegleitung dazu.
Viele Grüße
Ich gehe den anderen Weg...Anträge soll der Kunde selbst stellen....das erspart mir viel unnötigen Ärger und Stress . Auch jetzt in der Schlussphase von KFW55 war ich froh, dass keine nicht genehmigten Anträge auf meinem Tisch lagen und der Kunde mich verklagt, weil ich diese nicht rechtzeitig eingereicht habe....
Ich sehe das genauso. Wenn ich bevollmächtigt das komplette Prozedere übernehmen würde, hafte ich auch für alles. Dann müsste ich z.B. auch sicherstellen, dass vor Antragstellung tatsächlich noch kein Auftrag erteilt wurde.
Ich habe übrigens heute morgen, nach immerhin 13 Tagen, eine Antwort zu meiner oben gestellten Frage vom Bafa-Bundesamt bekommen.
Es gab wohl eine Systemumstellung, die man (wie immer) nicht kommuniziert hat. Die Sachverständigen/Experten, die den technischen Projektnachweis erstellen, brauchen gar nichts mehr an Unterlagen hochzuladen. Alle Bescheinigungen, Erkärungen, Rechnungen und die Bescheinigung der wahrheitsgemäßen Angaben müssen bei der Erstellung des 'online-Verwendungsnachweises' hochgeladen werden. In meinem Fall also vom Kunden selber, dem ich dann den technischen Projektnachweis und alle Bescheinigungen, Erklärungen und Rechnungen nach Projektabschluß schicke. Dann muss er beim Erstellen des 'online'-Verwendungsnacheises alles hochladen. Aber setzt das Bafa-Bundesamt eigentlich voraus, dass jeder Privatkunde einen Scanner zu Hause hat wo er z.B. die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben einscannen kann (zum Hochladen)? Das landet dann sowieso wieder bei mir, weshalb ich jetzt überlege nicht auch alles nur noch mit Vollmacht des Kunden zu machen und mir dann entspr. bezahlen zu lassen.
Aber wieder mal stellt sich mir (nicht zum ertsen mal) die Frage:
Warum werden wir nicht über eine 'Systemumstellung' informiert?
Hier übrigens die original-Antwort des Bafa-Bundesamtes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bedingt durch eine Systemumstellung müssen in der TPN keine Unterlagen (Fachunternehmererklärung, Schreiben „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“, Rechnungen) durch die Energie-Effizienz-Experten zur Erstellung der TPN mehr hochgeladen werden.
Unterlagen wie:
- Fachunternehmererklärung, Herstellernachweise
- Schreiben „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“
- Rechnungen u.a.
werden ausschließlich im Online-Verwendungsnachweis-Formular angefordert und müssen dort entsprechend der vorgegebenen Auswahlkategorie im Upload-Bereich hochgeladen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Hartmann
___________________________________________
Bürosachbearbeiterin
Referat 621 – Energie-Info-Center I (EIC)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Friedrich-Bodelschwingh-Straße 15, 02943 Weißwasser
Telefon-Hotline: +49 (0) 6196 908-1625
Fax: +49 (0) 6196 908-1800
E-Mail: BEG@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de
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Danke für die Info.
Das ist meiner Meinung nach eher ein Nachteil, denn als EB muss ich die Rechnungen sichten, sortieren und einordnen. Ebenso müssen alle Daten der Rechnungen angegeben werden bei der TPN Erstellung.
Es wäre besser und einfache,r wenn man die Rechnungen hier gleich hochladen könnte so wie bislang.
Jetzt muss ich dem Kunden mitteilen welche Rechnungen er genau hochladen muss.....das schreit nach Fehler und Missverständnisse :(
Ich bin auch nicht mit der Art-und Weise der BAFA Kommunikation einverstanden. Es ist nun mal eine Behörde...
Trotzdem verstehe ich die Aufregung nicht. In meinem Büro werden fast alle Unterlagen als pdf in einem Projektordner abgelegt. Bauteilnachweise und freigegebene Rechnungen mit Formblätter werden dem Kunden dann zugemailt wenn der TPN erstellt ist und er dann den Verwendungsnachweis machen will. Die Pdf werden als Anlage in einem Mail bereitgestellt. Die Mail beinhaltet einen von uns standardisierten (und damit wieder verwendbaren) Text mit Hinweisen an den Kunden zum Umgang mit dem TPN und dem Verwendungsnachweis. Klappt bis auf ganz wenigen Ausnahmen immer ganz gut.
MfG H. Selbmann
Ich wüsste überhaupt gerne, wie man als bevollmächtigter Energieberater anstelle des Kunden den Verwendungsnachweis erstellt ... habe dazu hier eine neue Frage gestellt:
https://www.geb-info.de/forum/frage/foerderungen/bafa-begem-verwendungs…
Hallo
Ja war bei mir kürzlich auch so bei einer TPN für Dachsanierung
Ich war erstaunt, dass ich nix hochladen musste. Nichtmal die sonst üblichen wahrheitsgemäßen Angaben.
Ich denke da hat sich was geändert und dass vermutlich der Kunde das hochladen muss, wenn er den Verwendungsnachweise ausfüllt.
Aber vvlt kann jemand was dazu sagen.....
Wäre natürlich schön, wenn man sowas auf der Bafa Seite nachlesen könnte .....