ich habe von meinem Softwareanbieter folgenden Fehler erhalten:
Die derzeitige Druckapplikation, die zur Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplanes verwendet wird, ist noch nicht umgestellt worden auf GEG 2024 als Rechtsgrundlage. Somit können Sie aktuell aus EVEBI keinen iSFP mit Rechtsgrundlage GEG 2024 erstellen.
Kann das wirklich sein? Ich muss den iSFP endlich abschließen. Rechtlich zulässig, das GEG2023 heranzuziehen erscheint es mir nicht!
Wie läuft das bei euch?
Viele Grüße
Marco
4 Antworten
Ja, ich habe die aktuellste Version installiert und der Softwareanbieter hat mir eben mitgeilt, dass die Freigabe noch ausstehen würde und sie selbst nicht wüssten, wann dies freigegeben wird. Wie sieht es bei anderen Softwareanbietern aus? Meiner ist EVEBI.
Guten Tag,
ich habe heute morgen mit der Fa. Envysis telefoniert.
Es gibt ein neues Update 13.3, mit diesem lässt sich die neue Druckapplikation nach GEG 2024 für den ISFP nutzen.
MfG
Ich hatte die gleiche Diskussion mit Envisys. Bei13.3. verknüpfen Sie wieder mit dem GEG 2023, in der 12.3.x war es mit EnEV verbunden.
Die Nutzung der 2023 ist übrigens Richtlinienkonform, dort steht, dass immer die aktuellste Version genutzt werden soll.
Ist die neueste Software-Version aufgespielt? Zertifizierte Softwareanbieter sollten jetzt umgestellt sein und den iSFP erstellen können..