Hallo an ALLE,
wir haben eine Frage:
Unser ALT Projekt ist von ENEV 2014 (auch aus dem Jahr) Nun wird ein neuer Energieausweis benötigt. Hottgenroth rechnet keine Dateien mehr von EnEV 14. Darf man das Projekt so ohne weiteres auf GEG Umstellen? Hatte so etwas schon mal jemand hier?
Dankeschon für Eure Hilfe!
4 Antworten
Das Projekt ist ein Nichtwohngebäude, eh 18599, ok. Danke. Ich dachte das Programm schafft noch die Berechnung des Energieausweises aus EnEV.
noch eine Frage: Muss ich rechtlich GEG 2024 nehmen Oder wäre das Jahr des GEG egal?
Da der Energieausweis jetzt ausgestellt wird, ist auch das aktuell gültige Gesetz zu verwenden. Also GEG 2024.
Abweichungen davon gibt es nach GEG §111 bei Änderungen mit Bauantrag oder Bauanzeige. Dann ist der entsprechende Stand des GEG, oder auch der EnEV, zum Stand des Bauantrages bzw. der Bauanzeige zu verwenden.
Hottgenroth verwirft die Anlagentechnik mit dem Verweis auf den neuen Stand der DIN 18599. Aber auch bei der Übernahme des Gebäudemodells und der Zonierung sollte man aufpassen. Z.B. konnte man nach EnEV Einzel- und Gruppenbüros zusammenfassen. Der Passus ist im GEG entfallen. Auch die Zone "Werkstatt" (22) nach der DIN 18599 gibt es in dieser Form nicht mehr. Diese ist in drei unterschiedliche "Gewerbliche und industrielle Hallen" (22.1-22.3) aufgeteilt.
Man kann das Projekt zerstörungsfrei auf GEG umstellen aber bekommt natürlich dann den Hinweis, dass das Gebäude mit DIN 18599 berechnet werden muss. Bezüglich der Kubatur und der Bauteile erledigt das das Programm, leider ohne Haustechnik; diese muss neu eingegeben werden.