Hallo zusammen,
ein Kunde von mir plant sein Wohngebäude MFH auf EH70 zu sanieren.
Anlagentechnik ist eine LW-Wärmepumpe + PV-Anlage vorgesehen. Soweit so gut.
Zusätzlich, v.a. der "Gemütlichkeit" und der "Show" wegen, möchte der Bauherr in einzelnen Wohneinheiten noch einen Gas-Kaminofen (inkl. festem Gasanschluss, Gaskamin etc.) als nicht ins Heizungssystem eingebundene Einzelfeuerstätte betreiben. Prinzip Schwedenofen, nur ohne Dreck.
Die Sinnhaftigkeit lass ich grundsätzlich mal außen vor...
Nun zur Frage:
Kann sich der Einbau dieser Einzelöfen irgendwie auf die Förderfähigkeit des EH70 auswirken?
z.B. wegen Thema nicht-regenerativer Enerieen, Gas...
Würde die Öfen jetzt auch mal nicht mitbilanzieren, da sie ggf. auch erst später nachgerüstet werden.
Danke schon Mal für ein Feedback.
Ich würde dem Kunden das auf jeden Fall ausreden. Ist mehr als überflüssig, sowas baut man heutzutage einfach nicht mehr. Ob das bilanziert werden muss, kann die Kfw beantworten. Würde da eine Mail hinschreiben, dann hat man es schriftlich. VG