Hallo, wer muss das VdZ Formular ausfüllen, wenn ich als Energieberater die Berechnung des hydraulischen Abgleichs durchführe? Der Handwerker nimmt ja dann vor Ort die Einstellungen vor!
2 Antworten
Moin,
wenn ich den Abgleich rechne, bekommt der Heizungsbauer sowie Bauherr die Berechnungen inkl. dem vorausgefüllten VDZ Blatt mit der bitte es entsprechend zu ergänzen (Fülldruck) und mir zum Abschluss mit der Schlussrechnung unterschrieben zukommen zu lassen. Damit gehe ich jedem Kompetenz Gerangel aus dem Weg, fast alle Heizungsbauer waren bisher froh das sie nur unterschreiben mussten.
Einer wollte es erst nicht unterschreiben, mit der Begründung er hätte es nicht gerechnet. Ihm habe ich gesagt das es kein Problem ist, ich als Sachverständiger darf es ja auch unterschreiben. Hierzu benötige ich jedoch von ihm zur Dokumentation eine schriftliche Bestätigung, das es lt. meiner Berechnung eingestellt wurde. Auch von ihm bekam ich dann das unterschrieben VDZ Blatt.
Selbiges mache ich mit der Fachunternehmererklärung.
Sind für mich in Summe kein 15 Minuten Mehraufwand, die ich vom Bauherr bezahlt bekomme im Zuge der Baubegleitung und bringt eine entspannte Zusammenarbeit auf Augenhöhe aller Beteiligten.
Der Heizungsbauer hat das VdZ-Formular auszufüllen