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§22 EnEV --> Mischnutzung Wohngebäude

Hallo Kollegen,

in §22 EnEV wird erklärt, wie man bei der Erstellung eines Energieausweises ein Gebäude mit Mischnutzung bilanzieren muss.

Konkret habe ich eine Anfrage über die Erstellung "eines" Energieausweises für ein Wohngebäude mit Pizzeria.
Der Anteil Pizzeria an der Gesamtfläche beträgt knapp unter 50%, d. h. laut EnEV handelt es sich um ein Wohngebäude, aber der Nichtwohnraum muss separat bilanziert werden, d. h. zwei Energieausweise für ein Gebäude (obwohl selbe Hausnummer)
.
Leider kann ich weder aus der EnEV, noch aus den üblichen Kommentaren dazu entnehmen, welche Art der Berechnungsmethode dann für den Teil "Nichtwohnraum" = Pizzeria anzuwenden ist??
Der Energieausweis für den Wohnanteil kann nach DIN 4108 / 4701-10 berechnet werden, das ist klar.
Muss man aber den Nichtwohnanteil (Pizzeria) zwingend nach DIN V 18599 berechnen oder kann man - weil es ja insgesamt als "Wohngebäude" gilt - auch hier die DIN 4108 / 4701-10 ansetzen?

Im Voraus besten Dank!

Gefragt am: 12.04.2019 12:27:24 von Mario Mitterbauer

2 Antworten

Nichtwohngebäude müssen zwingend nach DIN 18599 gerechnet werden.

Geantwortet am: 15.04.2019 08:51:41 von Werner Landgraf

Danke für die Antwort.

Ich habe mir das schon so gedacht, allerdings verstehe ich dann nicht, warum man die Unterscheidung in "Wohngebäude mit Nichtwohnanteil" bzw. "Nichtwohngebäude mit Wohnanteil" vornimmt, abhängig davon welche Fläche größer ist.
Das macht ja dann keinen Sinn bzw. ist egal?

Geantwortet am: 15.04.2019 08:54:52 von Mario Mitterbauer

Antwort auf von forenadmingeb@…

um zu antworten.