Hallo,
wir betreuten den Neubau einer Justizvollzugsanstalt, bei der Räume umgesetzt werden sollen, die den Wächtern zur Beobachtung der Häftlinge dienen sollen. Die Räume müssen aus diesem Grund große Glasflächen aufweisen, was im Hinblick auf die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz eher kritisch zu sehen ist. Hinzu kommt, dass auch ein außen liegender Sonnenschutz die Sichtverbindung nach außen einschränken würden. Zunächst stellt sich die Frage inwiefern ggf. für derartig genutzte Räume eine Ausnahmeregelung besteht, bzw. es sinnvolle Maßnahmen gibt, die den Sonneneintrag minimieren, und gleichzeitig die Sichtverbindung nicht einschränken.
Bereits vorab vielen Dank für Ihre/Eure Antworten
Mfg
Florian
1 Antwort
um zu antworten.
Evtl. mal mit einer Simulation versuchen?