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Rechnungssteller nicht in EEE-Liste - trotzdem Förderung?

Ich bin teilselbstständig und bei der dena EEE-Liste mit meinem eigenen Architekturbüro gelistet. Nun möchte mein Arbeitgeber bei welchem ich angestellt bin, gerne Energieberatungen anbieten und diese auch abrechnen. Bekommen die Kunden die Energieberatung gefördert, wenn die Rechnung von der Firma meines Chefs gestellt wird und nicht von meinem bei der dena gelisteten Architekturbüro? Gelistet bin ich ja in erster Linie als Person und nicht als Organisation-oder?

2 Antworten

Guten Tag Architekturbüro MST,

wenn Sie gelisteter EEE sind, können Sie sich mit dieser Frage doch an die dena wenden!

Moin  Herr Kollg.

siehe dazu   Infoblatt Stand 01/2024  KfW  -  Version 9.0  vom 01.01.2024  , hier  Punkt 6 / Seite 31  / Absatz  4 und 5  .   Der EEE-SV  muss nur die  Plausibilität  und sachliche  Richtigkeit  überprüfen .

Ich war bis vor kurzem auch der Meinung , dass die förderfähigen Leistungen , wenn durch Dritte erbracht, immer über den gelisteten EEE-SV  abgerechnet werden müssen.   Dem ist nach o.g. RiLi   nicht so.   

MFG  RR

um zu antworten.