Ich bin teilselbstständig und bei der dena EEE-Liste mit meinem eigenen Architekturbüro gelistet. Nun möchte mein Arbeitgeber bei welchem ich angestellt bin, gerne Energieberatungen anbieten und diese auch abrechnen. Bekommen die Kunden die Energieberatung gefördert, wenn die Rechnung von der Firma meines Chefs gestellt wird und nicht von meinem bei der dena gelisteten Architekturbüro? Gelistet bin ich ja in erster Linie als Person und nicht als Organisation-oder?
2 Antworten
Moin Herr Kollg.
siehe dazu Infoblatt Stand 01/2024 KfW - Version 9.0 vom 01.01.2024 , hier Punkt 6 / Seite 31 / Absatz 4 und 5 . Der EEE-SV muss nur die Plausibilität und sachliche Richtigkeit überprüfen .
Ich war bis vor kurzem auch der Meinung , dass die förderfähigen Leistungen , wenn durch Dritte erbracht, immer über den gelisteten EEE-SV abgerechnet werden müssen. Dem ist nach o.g. RiLi nicht so.
MFG RR
Guten Tag Architekturbüro MST,
wenn Sie gelisteter EEE sind, können Sie sich mit dieser Frage doch an die dena wenden!