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Rechnungsbetrag TPN

Hallo, 

bei der Erstellung des TPN hat sich mit dem Auftraggeber folgende Diskussion entwickelt, zu der ich gerne eure Meinung hätte.

Es geht um eine Rechnung, die vom Architekten geprüft und in Teilen (Mengen etc) korrigiert wurde. 

Bei der Rubrik „Rechnungsbetrag“ gebe ich eigentlich immer den Rechnungsbetrag an, den der Rechnungssteller angibt. Die Grüneintragung des Architekten und die evtl. Skonti berücksichtige ich dann immer erst in der Rubrik „förderfähige Kosten“

Die Fragen:

  1. ist das so richtig oder muss in die Rubrik Rechnungsbetrag die vom Architekten korrigierte Rechnung (die meiner Meinung nach nicht rechtskräftig ist)
  2. Muss ich beim Rechnungsbetrag auch schon das Skonto abziehen oder nur bei den förderfähigen Kosten?

    Antworten mit eventuellen Quellenangaben wären toll

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