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Rechnungsbetrag TPN

Hallo, 

bei der Erstellung des TPN hat sich mit dem Auftraggeber folgende Diskussion entwickelt, zu der ich gerne eure Meinung hätte.

Es geht um eine Rechnung, die vom Architekten geprüft und in Teilen (Mengen etc) korrigiert wurde. 

Bei der Rubrik „Rechnungsbetrag“ gebe ich eigentlich immer den Rechnungsbetrag an, den der Rechnungssteller angibt. Die Grüneintragung des Architekten und die evtl. Skonti berücksichtige ich dann immer erst in der Rubrik „förderfähige Kosten“

Die Fragen:

  1. ist das so richtig oder muss in die Rubrik Rechnungsbetrag die vom Architekten korrigierte Rechnung (die meiner Meinung nach nicht rechtskräftig ist)
  2. Muss ich beim Rechnungsbetrag auch schon das Skonto abziehen oder nur bei den förderfähigen Kosten?

    Antworten mit eventuellen Quellenangaben wären toll

2 Antworten

Moin, 

Rechnungsbetrag ist das was auf der Rechnung steht, wenn der Archi jedoch Dinge gekürzt hat weil nicht ausgeführt oder mengenmäßig zu viel in Rechnung gestellt, nehme ich die Summe vom Archi an, weil ja scheinbar die Rechnung falsch ist. 

Wenn dann alles auf der Rechnung förderfähig ist, selbe Summe auch als förderfähige annehmen.

Und im VN wird die tatsächlich gezahlte Summe (Skonti etc.) eingetragen, die auch mit Zahlungsbelegen nachgewiesen werden könnte. 

Letztlich ist es "fast egal" was im TPN steht, solange es nicht geringer wie im VN ist, gefördert wird sowieso nur das was im VN steht unter "gezahlter Betrag".

Natürlich sollten die Summen im TPN mit den Zahlen auf der Rechnung überein passen. Ob handschriftlich geprüft oder vom Rechnungssteller die Rechnungssumme.

Eine Quelle dazu habe ich nicht, wird von mir so immer ausgeführt. Probleme oder Nachfragen hat es dazu nie gegeben. 

 

Ich schreibe bei Rechnungsbetrag den nicht korrigierten Rechnungsbetrag, da ich hier vermute, dass das BAFA erst einmal klar haben will, dass für deren Bearbeitung ganz eindeutig ist, um welche Rechnung es sich handelt. Beim förderfähigen Betrag gehen dann alle Korrekturen ein, nicht jedoch z.B. Skonto, weil ich ja nicht weiß, ob der Kunde dies auch genutz hat.

um zu antworten.