Hallo zusammen,
ich bin seid neustem Energieeffizienzexperte für Wohngebäude und stehe vor meinem ersten iSfp Auftrag.
Das erstellen eines iSfp´s sowie dessen Umsetzungshilfe ist nicht das Problem. Wir haben leider den ganzen Förderprozess überhaupt nicht durchgenommen und fühle mich gerade so, als ob ich mich in einem Dschungel voller Informationen befinde, die ich teilweise noch nicht zuordnen kann.
Ich bräuchte eure Hilfe zum Ablauf:
1. Energieberatung vor Ort
2. Beauftragung iSfp
3. Zuschussantrag für Energieberatung stellen
--> seit 01.07.23 muss es der Beratende machen. Wo kann der Kunde den Zuschussantrag stellen? Er hat auch die Möglichkeit, sich von einem Energieberater, in diesem Fall von mir, vertreten zu lassen. Wie ist da die Prozedur?
4. Erhalt des Zuwendungsbescheids
5. iSfp wird erstellt
6. iSfp wird mit dem Kunden durchgesprochen und übergeben.
7. Verwendungsnachweis vom Kunden unterschreiben lassen und Rechnung übergeben
--> seit dem 01.07.23 den vollen Betrag ohne Eigenanteil in Rechnung stellen?
8. Zahlung erhalten
9. iSfp und Verwendungsnachweis (falls in der Stichprobenkontrolle auch Rechnung und Zahlungsnachweis hochladen)
10. iSfp wird geprüft und anschließend der Zuschuss ausbezahlt.
Habe den Ablauf bis dahin richtig recherchiert oder fehlt da noch was?
Kann mir jemand die Fragen zu 3 und 7 beantworten?
Vielen Dank im Voraus
Lieber Grüße, der Grünschnabel
Hallo lieber Grünschnabel,
Die Antragstellung erfolgt hier: https://fms.bafa.de/BafaFrame/ebw
Ich würde dir empfehlen die Anträge selbst zu stellen, da es ohnehin nicht aufwendig ist. Hierzu ist eine Bevollmächtigung notwendig. Die entsprechende Vollmacht findest du unter den Formularen auf der BAFA Seite EBW.
Ja der Standardfall ist, dass der Kunde jetzt die kompletten Kosten stemmt. Allerdings ist das natürlich für den Kunden nicht so prickelnd, wenn du also nicht zeitnah auf das Geld angewiesen ist, würde ich ihm nur seinen Eigenanteil zahlen lassen. Hierzu gibt es ebenfalls ein Dokument "Ermächtigung" in den Formularen.
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
Ach und Punkt 2 "Beauftragung" darf erst nach Antragstellung erfolgen, außer du hast eine Vorbehaltsklausel drin. Sprich, dass der Vertrag erst wirksam wird, im Falle eine Förderzusage.
Gruß
Christos