Situation: NWG Hallen-Flachdach 2.500m², beheizt mit 15-18°C, keine Dämmung. Ca. 25% der Dachfläche sind schadhaft, müssen neu abgedichtet werden. Damit greift die Regelung, dass hier eine energetische Nachbesserung der gesamten Dachfläche zu erfolgen hätte wg. Eingriff in die Abdichtung und weil es mehr als 10% der Fläche sind. (§48 GEG).
§47 sagt aber aus, dass diese Nachrüstung nur erfolgen muss, wenn das Gebäude mit mindestens 19° beheizt wird. Weiter kommt noch hinzu, dass die Nachrüstung nur erforderlich ist, wenn sie sich rechnet (§5 und §47 Abs.4).
Also besteht keine Verpflichtung, hier energetisch zu sanieren? Oder?
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