Hallo zusammen,
ich bin noch relativ neu und habe eine Frage zu Heizkörpern außerhalb der thermischen Hülle.
Folgender Fall: Der Kunde hat aktuell noch Heizkörper in 2/5 Kellerräumen. Da diese noch nie benutzt wurden und die Kellerräume nur als Abstellräume dienen sollen diese nicht in der thermischen Hülle berücksichtigt werden. Dafür müssen die Heizkörper entfernt werden. Nun meine Frage: Muss ich kontrollieren, ob der Kunde die Heizkörper entfernt hat?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
siehe auch aktuelle Liste der technischen FAQ
2.14 Systemgrenzen,
Räume mit fest
eingebauten Heizkörpern,
Wohngebäude
und
2.15 Systemgrenzen,
unbeheizte Räume,
Wohngebäude
um zu antworten.
Ich denke schon dass Du Dich davon überzeugen musst dass die Heizkörper funktionsuntüchtig sind - schliesslich hältst Du ja auch Deinen Kopf dafür hin dass die thermische Hülle korrekt angegeben ist. Könnte sonst bei einer späteren Stichprobenkontrolle peinlich werden …