Wie gehen wir in der Energieberatung und im iSFP damit um, wenn zu Beginn schon klar ist, dass die Eigentümer:innen im Zuge der Sanierung den Wohnraum erweitern wollen?
Der Ansatz, im IST-Zustand bereits die Erweiterung oder den Ausbau zu berücksichtigen, birgt ein grundlegendes Problem. Welche Qualität und Schichtaufbauten werden in diesem Fall für wärmeübertragenden Flächen der ursprünglich noch unbeheizten oder nicht existierenden Räume angesetzt? Werden beispielsweise für ein unausgebautes Dachgeschoss die vorhandenen Dachaufbauten verwendet, resultieren daraus sehr hohe Transmissionswärmeverluste und eine falsche Ermittlung des Energiebedarfs. Dann mach ein Vergleich vorher-nachher keinen Sinn. In der Regel sind bei Erweiterungen und Ausbauten zudem Planungsleistungen erforderlich, die mit dem Sanierungsfahrplan nicht abgedeckt sind.
Vom BAFA gibt es dazu keine Vorgaben. Die Einschätzung im Einzelfall liegt also auch hier in der Verantwortung der Expert:innen und ist, wie immer, zu dokumentieren und bei Rückfrage des BAFA nachvollziehbar zu belegen.
Ich empfehle den Berater:innen folgendes Vorgehen: Beim iSFP bleiben Sie immer in der ursprünglichen Kubatur, in den Varianten werden keine Änderungen der wärmeübertragenden Flächen - auch nicht aufgrund von zusätzlichen Dämmungen - nachgeführt.
Etwaige Erweiterungen und Ausbauten ebenso wie das Nachführen der Flächenermittlung aufgrund von Dämmmaßnahmen wären in einer gesonderten Berechnung durchführen und nicht im iSFP zu dokumentieren. Diese für den Zielzustand durchgeführte Berechnung mit einer Massenermittlung konform zu den nach GEG DIN V 18599-1: 2018-09 Abschnitt 8 angegebenen Bemaßungsregeln dient auch Grundlage für den Antrag für das Effizienzgebäude. Hierzu werden nicht nur etwaige Erweiterungen berücksichtigt, sondern alle Bauteilflächen um die zusätzliche Dämmung nachgeführt - ebenso wie das Volumen. Diese gesonderte - und für die BEG Antragsstellung auch notwendige - Berechnung kann sowohl innerhalb der Energieberatung vereinbart und geleistet werden (muss aber dem BAFA nicht vorlegt werden, da der iSFP bereits vollständig ist) oder im Rahmen der geförderten Baubegleitung. In der Praxis hat sich dieser workflow gut bewährt. Es muss nur zu Beginn dem Kunden klar kommuniziert werden, was geleistet wird und was nicht.
Also nicht den kleine Finger verkaufen und dann den ganzen Arm abnehmen lassen. Der iSFP ist ein Strategiepapier. Auf dieser Grundlage kann dann eine Planung zielgerichtet vorgenommen werden. Wir haben mit dem oben beschriebenen Verfahren eine hervorragenden Lückenschluss zwischen der Energieberatung mit dem iSPF und der Baubegleitung.
7 Antworten
Ich habe beim Bafa angefragt, ob ein ISFP-Bonus für einen Anbau möglich ist - und dazu folgende Antwort bekommen: "Sollte die Wohnraumerweiterung im iSFP mit aufgeführt sein, so kann auch hierfür der iSFP - Bonus mit beantragt werden."
Für den Kunden ist es also günstig, wenn man den Anbau nicht als Ist-Zustand bewertet, sondern als eine der vorgeschlagenen Maßnahmenpakete. Der Planungsstand mag dann noch nicht mit allen Detail-Maßen ausgereift sein, aber es geht ja bei einer Schritt-für-Schritt-Sanierung mit Einzelmaßnahmen zunächst in erster Linie um die Festlegung der Bauteilqualitäten.
Für den Energieberater ist es selbstverständlich aufwändiger, den ISFP mit Anbau zu rechnen. Aber der Kunde kann andererseits 5% mehr Zuschuss auf alle förderfähigen Kosten inkl. Umfeldmaßnahmen erhalten. Vermutlich sollte man im Einzelfall abwägen, wie man es am Besten macht...
Ich muss meine letzte Aussage revidieren - da ich im Nachhinein noch eine weitere Antwort vom Bafa bekommen habe, die besagt, dass ein Anbau nicht Bestandteil eines ISFP sein kann. Wie es mit Dachausbauten aussieht, wäre dann trotzdem noch unklar. Werde hier posten, wenn ich etwas Neues höre....
Zu meinem Post vom Oktober folgende Ergänzung:
Ausbau geplant oder nur beabsichtigt?
In der Regel sind bei Erweiterungen und Ausbauten Planungsleistungen erforderlich, die mit der Beauftragung zur Ausstellung eines Sanierungsfahrplans nicht abgedeckt sind. Wenn die Entscheidung der Beratenen zu einem Ausbau oder Erweiterung jedoch bereits mit Auftragsvergabe zum iSFP soweit feststeht, dass bereits verbindliche Schritte eingeleitet worden sind (z.B. ein Antrag bei der Baubehörde auf Umnutzung oder Beauftragung der Umbauplanung etc.), und der geplante Ausbau oder die Erweiterung in dem zutreffenden Förderprogramm der BEG als Sanierung mit gefördert werden kann, ist dieser immer in dem iSFP mit abzubilden, natürlich mit der zu dem Zeitpunkt zu Verfügung stehenden Dokumentation. Ob die Bauteilflächen und Anlagentechnik der Erweiterung oder der Ausbaus bereits im Ist-Zustand erfasst werden soll oder erst in der Sanierungsvariante – dies stellt das BAFA den Berater:innen frei, auch weil die Software-Handhabung dies unterschiedlich zulässt.
Vorgehen beim iSFP
Wenn die Beratenen bereits, wie eingangs beschrieben, verbindliche Schritte für Ausbau oder Erweiterungen eingeleitet haben – also nicht nur Absichtserklärungen –, ist dies zumindest im Zielzustand im iSFP zu berücksichtigen.
Sofern noch keine verbindlichen Schritte und Planungen bereits eingeleitet sind, empfehle ich den Berater:innen folgendes Vorgehen: Bleiben Sie beim iSFP immer in der ursprünglichen Kubatur, in den Varianten werden keine Änderungen der wärmeübertragenden Flächen – auch nicht aufgrund von zusätzlichen Dämmungen – nachgeführt. Etwaige Erweiterungen und Ausbauten ebenso wie das Nachführen der Flächenermittlung aufgrund von Dämmmaßnahmen wären in diesem Fall in einer gesonderten Berechnung durchführen und nicht im iSFP zu dokumentieren. In den meisten Programm können Sie dazu die finale Variante in ein neues Projekt exportieren und dort weiterbearbeiten. Diese für den Zielzustand durchgeführte Berechnung mit einer Massenermittlung konform zu den nach GEG DIN V 18599-1: 2018-09 Abschnitt 8 angegebenen Bemaßungsregeln dient auch Grundlage für den KfW-Antrag für das Effizienzgebäude. Hierzu werden nicht nur etwaige Erweiterungen berücksichtigt, sondern alle Bauteilflächen um die zusätzliche Dämmung nachgeführt – ebenso wie das Volumen. Diese gesonderte – und für die BEG Antragsstellung zum Effizienzhaus auch notwendige – Berechnung kann sowohl innerhalb der Energieberatung vereinbart und geleistet werden (muss aber dem BAFA nicht vorlegt werden, weil mit dem iSFP Auftrag keine bereits verbindliche Schritte zu Ausbau oder Erweiterung eingeleitet worden sind) oder im Rahmen der geförderten Baubegleitung. In der Praxis hat sich dieser workflow gut bewährt. Es ist wichtig, zu Beginn dem Kunden klar zu kommuniziert, was geleistet wird – und was nicht.
Fazit
Ein übergeordnetes Ziel einer geförderten Beratung für Wohngebäude ist, ein förderfähiges Sanierungskonzept zu erstellen. Dies betrifft auch die Einbeziehung von Erweiterungen und Ausbauten. So soll in keinem Fall der Eindruck vermittelt werden, dass der iSFP etwa vorerst nur „pro Forma“ erstellt wird und erst recht nicht, dass dieser ein für den Beratenen unbrauchbares Beratungsergebnis liefern soll oder kann. Es ist somit zu unterscheiden, ob hinsichtlich von Erweiterungen und Ausbauten lediglich Absichtserklärungen von Seiten der Beratenen vorliegen, oder ob bereits verbindliche Schritte eingeleitet und Planungsleistungen beauftragt wurden. Die Berater:innen sollten mit dem iSFP nicht den kleinen Finger verkaufen und sich dann den ganzen Arm abnehmen lassen. Der iSFP ist ein Strategiepapier. Auf dieser Grundlage kann dann eine Planung zielgerichtet vorgenommen werden. Planungsleistungen sind gesondert zu erbringen. Wir haben mit einem solchen iSFP ein schlankes Beratungsverfahren mit belastbaren Ergebnissen als Entscheidungsgrundlage für sinnvoll Sanierungsmaßnahmen. Aufstockungen und Ausbauten sind aus ökologischer Sicht ausdrücklich zu begrüßen – Wohnraum schaffen ohne Flächen zu versiegeln. Aber diese sind eben auch gesondert zu planen. Die Stabsübergabe von der Energieberatung mit dem iSFP zur Baubegleitung und der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen kann so sehr erfolgreich verlaufen.
Mein Kunde hat einen iSFP und möchte jetzt im Zuge der Sanierung anbauen und muss dafür einen neuen Bauantrag stellen. Gefördert werden soll die Sanierung der Hülle trotzdem über BEG EM.
Gewährt wird die Förderung ja aber nur für Gebäude älter 10 Jahre. Welcher Bauantrag zählt dann: der ursprüngliche von 1955 oder der neue von 2023?
Nun eigentlich ganz einfach
Kunde saniert das alte vorhandenen Gebäude und macht dabei eine Erweiterung...wird ja oft gemacht...zb Dachausbau
Hallo,
ich habe folgenden Fall: altes Wohnhaus mit Anbau als Betriebsgebäude, unbeheizt. Die Umnutzung des Anbaus ist durch Architekten geplant, Nutzungsänderung wird in wenigen Wochen beantragt. Es entsteht eine weitere Wohneinheit. Das wäre der "Fall 3" in den TFAQ: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=10ttps://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Darf JETZT SCHON der nicht-GEG Teil des zusammenhängenden Gebäudes im Endzustand (also beheizt) mit bilanziert werden um im Zuge des iSFP Einzelmaßnahmen zu entwickeln? Darf vielleicht das beheizte Wohnhaus als Istzustand bilanziert werden und ab Maßnahmenpaket 1 dann der bisher unbeheizte Teil mit dazugenommen werden - ähnlich einem Dachausbau?
Dann wäre es aber nicht mehr konform zu "in der ursprünglichen Kubatur bleiben".
Vielen Dank für eure Hinweise
Wie sieht es mit dem ISFP-Bonus für die Erweiterung aus? Ist er grundsätzlich möglich? Wenn ja, müsste der Anbau natürlich zwingend im ISFP abgebildet werden....