Der Referentenentwurf zum GEG sieht vor, wer seinen Öl-/Gasheizkessel bis 31.12.2023 gegen einen neuen Kessel tauscht, hat keine zusätzlichen Auflagen hinsichtlich EE-Anteil einzuhalten. Richtig? Wer den Kessel ab 1.1.2024 tauscht, muss 65% der Heizenergie mit EE erzeugen. Richtig?
Ich bestelle jetzt einen neuen Heizkessel. Mein Heizungsbauer kann aber entweder nicht fristgerecht liefern oder nicht einbauen. Er baut erst im März 2024 ein. Muss ich jetzt EE mit einbauen? Gilt das Einbaudatum, das Datum Baujahr oder das Auftragsdatum?
2 Antworten
Kenne mich zwar nicht in jedem Bundesland aus - aber in Hamburg und Schleswig-Holstein gibts ein Klimaschutzgesetz, Hier sind beim Kesseltausch 15% erneuerbare Energien einzusetzen. Also nur Kessel tauschen geht hier nicht.
Grüße aus Hamburg
Ja, das ist richtig. Bis zum 31.12.2023 gibt es keine zusätzlichen Auflagen hinsichtlich des EE-Anteils, wenn man seinen Öl- oder Gasheizkessel gegen einen neuen tauscht. Ab dem 1.1.2024 müssen dann allerdings 65% der Heizenergie mit EE erzeugt werden.
Wenn Ihr Heizungsbauer den Kessel erst im März 2024 einbaut, dann müssen Sie gemäß den aktuellen Regelungen den EE-Anteil berücksichtigen. Es gilt das Einbaudatum des Heizkessels, nicht das Datum des Baujahres oder des Auftrags. (Schornsteinfegerstempel der Abnahme).
Noch ist es kein Gesetz, sondern bis jetzt von einem Herrn Dr. phil Harbeck als Entwurf eingebracht.
Gruß aus dem Münsterland
Andreas