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Gewinnermittlung mittels Einnahmenüberschussrechnung

Moin liebe Kollegen, 

ich bin seit Sommer selbständig als Energieberater und führe die Tätigkeit als Kleinunternehmer durch, da ich nebenbei noch als Zimmerer tätig bin. 
Da ich überwiegend Sanierungsfahrpläne erstelle und die Auszahlungen jetzt alle bereits ins nächste Jahr rutschen, wollte ich mal fragen, ob jemand von euch ebenfalls als Kleinunternehmer tätig ist und einen Tipp hat wie man bereits im laufenden Jahr den BAFA-Anteil steuerlich als Einnahme verbuchen kann. Ansonsten kann ich im kommenden Jahr kaum Energieberatungen durchführen, da die ausstehenden Zahlung bereits ausreichen um einen Großteil der maximal zulässigen Summe als Kleinunternehmer zu decken.

 

Mit freundlichen Grüßen 

2 Antworten

Guten Abend,

ich bin nicht mehr Kleinunternehmer, aber für die EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) muss man das Honorar in dem Jahr bei der Einkommenssteuer berücksichtigen, in dem es auf dem Konto eingegangen ist. Dass das BAFA so lange benötigt, bis das Geld für den iSFP fließt, macht das Planen der Finanzen nicht leichter. Aktuell muss man beim BAFA nur den unterschriebenen Verwendungsnachweis hochladen, dann geht die Prüfung und Anerkennung des VN durch das BAFA innerhalb einer Woche. Wann die Zahlung fließt, weiß ich noch nicht. Wird sich hoffentlich die nächsten Tage zeigen. Das BAFA will schneller werden und standardisierte Fälle schneller abwickeln. Vielleicht wird Ihr Zuschuss für den iSFP doch noch schneller fließen, als es in der Vergangenheit der Fall war.

Vielleicht hilft es, dieses Jahr schon Abschlagszahlungen für Leistungen abzurechen, die nächstes Jahr erst abgeschlossen werden. Dann kann man einen Teil der Einnahmen aus dem nächsten Jahr vorziehen.

Viel Erfolg im Steuer- und BAFA-Dschungel.

Vielleicht hilft das weiter: es gibt die Wahl-Möglichkeit der Soll-Versteuerung (nach Rechnungsdatum) oder Ist-Versteuerung (Zahlungseingang)! Ich mache Soll, damit habe ich nur eine Buchung (nicht Zahlungseingang Kunde + Zahlungseingang BAFA), gehe aber beim Finanzamt in Vorleistung! Mehr Informationen gibt's im Netz.

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