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GEG §47 Nachrüstpflicht für Altbauten bei Eigentümerwechsel

Hallo,

beim Eigentümerwechsel, oft Erbfolge, tritt ja die Frage auf, was an Sanierungen gemacht werden muss. Das sind die 3 Teile: Heizung, Rohrisolierung und Dämmung der obersten Geschossdecke.

Was aber, wenn das Haus ein Flachdach hat? Dann ist ja die oberste Geschossdecke das Dach.

Gesetzestext §47: Eigentümer eines Wohngebäudes ... müssen dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt.

Inwieweit gilt ggf. Absatz 4 (Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, soweit die für eine Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können), da bei einer Flachdachsanierung sicher extrem viel Geld ausgegeben wird.

Was meinen die verehrten Kollegen dazu?

3 Antworten

Hallo Kollege, 

Vielleicht hilft das weiter, ist aus einem Fachbeitrag zu diesem Thema. 

Die Nachrüstpflicht für die Dachbodendämmung entfällt immer dann, wenn oberste Geschossdecke oder Dach den Mindestwärmeschutz erfüllen. Dieser Mindestwärmeschutz ist inx der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben und auch Decken in Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 erfüllen diesen Wert. Beim Baujahr Ihres Hauses ist also davon auszugehen, dass der Mindestwärmeschutz erfüllt wird.

Hallo Kollg.  Wagner ,

ich möchte widersprechen,  der derzeitige Mindestwärmeschutz  ist für trad. Holzbalkendecken gerade    in der Regel  nicht  gegeben.

Es sei denn, man hat  schon mit einer Unterdecke  und einer dünnen Trennwandplatte   nachgeholfen.  Bei uns   verstehe  ich dazu folgenden trad.  Aufbau (von unten nach oben).  KZ-Putz 15 mm / Putzträger und Sparschalung 19 mm / Luftraum um ca. 6-8 cm / Einschubbrett 19 mm / Einschub Sand  bzw. Hochofenschlacke  10-12 cm  /Dielung bis 22  mm  ... Balken um ca. b/h 16/20 cm  und Achse der Balken  um ca. 80-90 cm .  Der Mindestwärmeschutz  funktioniert dann nur im Rahmenbereich , nicht aber im Gefache !!

MFG   AB und SV-Büro Rüdiger 

 

Hallo Herr Rüdiger, 

Der Einwand ist sicher berechtigt, im Zweifelsfall sollte daher eine detaillierte Berechnung durchgeführt werden. 

Ich hatte mich bisher an die Auslegungen des Deutschen Instituts für Bautechnik gehalten, wo in Teil 15 dies so ausgeführt wurde. 

Bei der jetzigen zu Grunde gelegten Ausgabe der DIN 4108-2 von 2013, wird hier ein R-Wert von 0,9 gefordert, was einem U-Wert von 0,91 entspricht.

Also wie gesagt im Zweifelsfall rechnen, oder Dämmen, welches natürlich auch Sinn macht. 

 

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