Hallo,
durch das GEG gültig für alle Neubauten Bauantragsstellung ab 1.112020 erhöhen sich ja die Anforderungen an die Dichtheit der Gebäudehülle.
Unter anderem dürfen zukünftig dann später im Nutzungszustand verbleibende und geplante Bauteilöffnungen wie Fensterfalzlüfter, Dunstabzugshaube, Rauchabzug Aufzug, etc. nicht mehr für die Dauer der Messung abgedichtet werden und der n-50 Wert < 1,5 wird dadurch vermutlich zumindest teilweise bei der Prüfung nicht mehr erfüllt. So habe ich es zumindest kurzfristig auf einem Seminar der Blower - Door gehört.
Wie gehen wir zukünftig mit solchen geplanten Öffnungen in der Gebäudehülle in der Planungsphase um - Ist das dann noch anerkannte Regel der Technik?
Müssen wir frühzeitig Bedenken anmelden bei bspw. Fensterfalzlüftern und die Ausführung grundsätzlich ablehnen? Wenn die Messung erst durchgefallen ist wird es vermutlich aufwendig.
https://www.flib.de/presse_uebersicht/presse_recht_normen.php
Antworten