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Erfüllungserklärung nach §92 GEG - Änderung Reihenmittelhaus - Einbau Dachgaube

Hallo liebe Kollegen, 

folgender Sachverhalt: 
Mit einer Baugenehmigung wurde die Änderung eines Reihenmittelhauses genehmigt. Es geht um den nachträglichen Einbau einer Gaube. 

Gemäß Baugenehmigung wird die Ausstellung einer Erfüllungserklärung nach §92 GEG gefordert. Aber warum?
Dem Kunden und allen ausführenden Unternehmen ist klar, dass die U-Werte gemäß Anlage 7 GEG eingehalten werden müssen. 

In §92 GEG heißt es: (2) Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 Satz 1 ausgeführt, hat der Eigentümer der nach Landesrecht zuständigen Behörde eine Erfüllungserklärung unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des geänderten Gebäudes abzugeben, wenn unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt werden. Die Pflicht nach Satz 1 besteht auch in den Fällen des § 51. Absatz 1 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

Es sollen/wurden allerdings keine Berechnungen für das gesamte Gebäude durchgeführt.
Der Dachdecker sowie der Fensterbauer haben ausschließlich U-Wert-Berechnungen für Ihre Gewerke durchgeführt.
Der Einbau der Gaube erfolgt in einen bestehenden Raum. Somit findet doch auch keine Erweiterung oder der Ausbau um beheizte Räume §51 GEG statt - oder kommt hier die Forderung her?
Sehe ich es richtig, dass die Auflage zur Erstellung der Erfüllungserklärung nicht korrekt ist und die Unternehmererklärung nach §96 GEG ausreicht? 

Den gleichen Gedanken hege ich zum Thema Energieausweisausstellung. 

(2) 1Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des geänderten Gebäudes auszustellen, wenn unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt werden. 2Absatz 1 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden.

Somit würde das für mich bedeuten, dass keine Energieausweisausstellung durch den Einbau der Gaube notwendig ist. 

Wie seht Ihr das? Was ist hier zu tun und was nicht?

Danke für eure Unterstützung !

1 Antwort

genau, kein neuer energieausweis notwendig. so wie sie oben erklären können sie das auch gegenüber der behörde erklären

um zu antworten.