Liebe Forumsgemeinde
Ich muss für einen großen Lebensmittelmarkt aus Bj. 2018 einen Energieverbrauchsausweis erstellen. Die Markt verfügt über reichlich Kühl- und Tiefkühlgeräte. Deren erforderliche Temperaturen werden wie bei normalen Kühlmöbeln auch, über Wärmepumpen allerdings größerer Dimension erstellt. Sinnvollerweise wird die Abwärme gespeichert und letztlich der Gebäudebeheizung zugeführt.
Der Strom für die Wärmepumpen zur Kühlung wird über Zähler erfasst.
Da ich für den Verbrauchsausweis ja gemessene Werte brauche, kann ich hier den Wärmepumpenstrom auf der Heizseite des Energieausweises eintragen und vermerken, dass in diesen Verbräuchen auch die erforderliche Kühlleistung für die Nutzung enthalten ist.
Das wäre analog einer Auslegung aus 2015, hier der Auszug:
"...Hieraus folgt, dass andere, rechnerisch ermittelte Verbrauchswerte nicht verwendet
werden dürfen. Insbesondere dürfen Abgrenzungsberechnungen wie vom Frage-
steller vorgeschlagen - nicht verwandt werden.
Hieraus ergeben sich zwei Möglichkeiten für die Erstellung des Energieausweises:
a) Es wird ein Bedarfsausweis erstellt.
b) Es wird ein Verbrauchsausweis erstellt, der aber den gesamten Stromver-
brauch des Gebäudes einschließlich des Stroms für Kühlung umfasst.
Im Fall b) ist im Energiekennwert für Strom die Kühlung enthalten; dies sollte im
Ausweis vermerkt werden. Eine solche Vorgehensweise ist bei Nichtwohngebäuden
nicht selten angebracht, da es auch andere Energieverbrauchsarten gibt, die norma-
lerweise im Ausweis nicht enthalten sind, aber durch separate Zähler nicht erfasst
werden. In diesem Falle immer einen Bedarfsausweis erstellen zu müssen wäre aus
wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar."
(Beleuchtung, RLT-Anlage, Lüftung etc. wird separat erfasst und kann auf der Stromverbrauchsseite eingetragen werden.)
Trotz eingehender Recherche, habe ich keinerlei andere Regelung zu dem fraglichen Punkt dazu gefunden. Bin ich da auf dem richtigen Weg oder gibt es einen anderen Ansatz wie dabei vorzugehen ist?
Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe
und einen guten Rutsch ins Jahr 2024.
Viele Grüße
Astrid
Hallo, stehe aktuell vor einem ähnlichem Problem. Lebensmittelmarkt mit Abwärmenutzung zur Beheizung. (Integralanlage welche Abwärme aus Kühltruhen einer Fußbodenheizung zuführt zur Betonkernaktivierung) Wird in diesem Fall für Beheizung Stromverbrauch (Kühlung) angegeben und für den "normalen" Stromverbrauch die restlchen Verbraucher (Beleuchtung,Lüftung, Warmwasser ...) wie ist zu verfahren wenn die einzelnen Mengen nicht durch separate Zähler erfasst werden?