Hallo Kollegen,
ab dieses Jahr würde ich gerne die EEE Tätigkeiten in dem Unternehmen durchführen, in welchem ich angestellt bin. Ist ein Bauunternehmen, Bauträger. Darf ich diese Dienstleistung dann darüber anbieten? Wollte es gerade bei der dena umschreiben, doch da stand:
"Hinweis: Diese Expertin/dieser Experte steht nur für Projekte der oben genannten Firma (gewerblicher Investor ö. Ä., z.B. Wohnungs- und Immobilienunternehmen und ausführendes Unternehmen, welches in einer von den Durchführern der Bundesförderung für effiziente Gebäude anerkannten Gütegemeinschaft Mitglied ist) zur Verfügung."
Dürfen wir jetzt in diesem Unternehmen keine EEE-Dienstleistungen anbieten? Vielleicht gibt es hier ja jemanden mit einer ähnlichen Konstellation, der mir sagen könnte wie es hierbei aussieht.
Beste Grüße
Also grundsätzlich solle / muss der EEE unabhängig sein und arbeiten.
Wenn Du eingetragener EEE biste kannst du dich ja nebenberuflich selbständig machen